Mailaktion: Asyl-Situation in Österreich


Antwortbrief aus dem Innenministerium

als Reaktion auf die Antwort auf das "Abwimmelungsmail"


REPUBLIK ÖSTERREICH
A-1014 Wien, Herrengasse 7
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Dr. WOLF SZYMANSKI
Leiter der Sektion III - Asyl, Migration
und sonstige Verwaltungsangelegenheiten

Tel. (++43)-1-53126/2241
Fax. (++43)-1-53126/2115

Bei Beantwortung bitte angeben
Zahl: 99.365/521-SL III/02
DVR: 0000051

Wien, am 4. Jänner 2002

Sehr geehrter Herr [...]!


Bundesminister Dr. Strasser hat mich mit der Beantwortung Ihres Mails vom 27. Dezember 2001 beauftragt.

Als für Asyl- und Migrationsangelegenheiten verantwortlicher Sektionsleiter teile ich Ihnen mit, dass Ihre Information, wonach derzeit Asylwerber aus Platzmangel nicht in die Bundesbetreuung aufgenommen werden können, nicht zutrifft. Richtig ist, dass die Platzverhältnisse insgesamt äußerst angespannt sind, zumal eine Vereinbarung mit der Gemeinde Traiskirchen besteht, die eine zahlenmäßige Beschränkung für die Aufnahme von Asylwerbern in die Betreuungsstelle Traiskirchen vorsieht.

Dem trägt die Organisation der Bundesbetreuung allerdings in der Weise Rechnung, dass vermehrt eine Unterbringung in Privatquartieren stattfindet. Dementsprechend ist die Anzahl der Menschen die sich derzeit in Bundesbetreuung befindet – korrelierend zur Asylwerberzahl insgesamt – besonders hoch. Es kann somit keine Rede davon sein, dass die Bundesbetreuung nicht auf die Gesetzesbindung bedacht nehme. Dies gilt selbstverständlich auch für die Gründe, die das Bundesbetreuungsgesetz für den Anschluss von der Aufnahme in Bundesbetreuung vorsieht. Dementsprechend dürfen Menschen nicht in Bundesbetreuung aufgenommen werden, die zumutbares Mitwirken an der Feststellung ihrer Identität unterlassen.

Unabhängig von dieser Überlegung weise ich allerdings darauf hin, dass derzeit im Rahmen der Europäischen Union ein Einigungsprozess über ein gemeinsames Asylrecht stattfindet, in dessen Rahmen auch Mindeststandards für die Aufnahe von Asylwerbern festgelegt werden. Österreich beteiligt sich an dieser Festlegung einer einheitlichen Aufnahmepraxis, um zu gewährleisten, dass unionsweit die selben Voraussetzungen für die Aufnahme gelten. Damit ist sichergestellt, dass Situationen in Einzelstaaten nicht mehr länger als Pullfaktoren für den Zugang von Asylwerber ins Gewicht fallen. Sie können davon ausgehen, dass die Verwirklichung dieses einheitlichen Standards insgesamt dazu führen wird, dass Österreich – sowie den anderen Mitgliedstaaten - seiner Verpflichtung nach der Genfer Konvention, der Europäischen Menschenrechtskommission und dem innerstaatlichen Recht entsprechen wird.

Mit freundlichen Grüßen


Wolf Szymanski


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