Mailaktion: Asyl-Situation in Österreich



Einige AbsenderInnen der Mails haben eine Antwort vom Bundesministerium für Inneres erhalten, dessen Text wir hier öffentlich - unkommentiert- dokumentieren:


Sehr geehrte [...]
!
Der Herr Bundesminister hat mich mit der Beantwortung Ihres E-Mails vom 18.12.2001 betreffend Flüchtlinge in Traiskirchen beauftragt. Hiezu teile ich Ihnen Nachstehendes mit:

Die Aufnahme von Asylwerbern in die Bundesbetreuung erfolgt im Rahmen der Bestimmungen des Bundesbetreuungsgesetzes und der zugehörigen Verordnung. Demnach kann ein Asylwerber in die Bundesbetreuung aufgenommen werden, wenn ie gesetzlichen Voraussetzungen dafür, wie etwa Umstand der Hilfsbedürftigkeit, gegeben sind. Eine generelle Aufnahme aller Antragsteller ist im Rahmen der gegenwärtigen Gesetzeslage nicht möglich.
Sollten sich dadurch aber Grenz- oder Härtefälle ( z.B. bei Alten, Kranken, Frauen oder Kindern) ergeben, wird stets versucht, humanitäre Lösungen zu erarbeiten. Im Sinne der gerechten Hilfeleistung ist es dem
Bundesministerium für Inneres aber keinesfalls möglich, jener nicht unbeträchtliche Anzahl von Personen Unterstützung einzuräumen, die mit unwahren oder unvollständigen Angaben - insbesondere zu ihrer Identität oder ihrer vorgegebenen Hilfsbedürftigkeit - versuchen, in die Bundesbetreuung zu gelangen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
[...]
Bürgerdienst- und Auskunftsstelle des Bundesministeriums für Inneres
Tel. 01/531 26/2343 Dw.

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