Die wichtigsten Redewendungen für
BEAMTE
im Umgang mit schwierigen Bürgern
1. "Des hamma imma scho so g'mocht."
Diese Redwendung soll dem ratsuchenden Bürger die Erläuterung einer
Fülle
von Gesetzesvorschriften ersparen, die das Handeln des Beamten begründen
würden.
2. "Des hamma no nie so g'mocht."
Mit dieser Formulierung wird dem Bürger klar gemacht, dass es für sein
Anliegen
noch keinen Präzedenzfall gibt.
3. "Was glau'm se, wea se san?"
Aufforderung an den Bürger, sich des in der Verfassung verankterten
Gleichheitsgrundsatzes zu erinnern.
4. "Do kennt jo a jeda kumma."
Hinweis an den Bürger, dass eine besondere Behandlung seines Anliegens
unerwünscht Vorbildwirkung nach sich ziehen könnte.
5. "Se san net da anziche, bei dem des so g'mocht wird."
Dient dazu, den Bürger im Falle einer negativen Erledigung seines
Anliegens zu
vertrösten.
6. "Waun ma des an erlaub'n, woinn's olle hobn."
Erläuterung, warum Ausnahmen infolge deren Widerspruchs mit dem
Gleichheitsgrundsatz grundsätzlich nicht möglich sind.
7. "Fia des homma ka Göd."
Da so ein Anliegen aus sachlichen Gründen nicht abgewiesen werden kann,
bietet
diese Redewendung einen allgemein verständlichen Ausweg.
8. "Dafia bin i net zuaständig."
Die Kurzform für: Gemäß der Geschäftseinteilung für
das Magistrat der Stadt Wien vom ..
9. "Waun i des ollas wissat, warat i net do."
Aufforderung an den Bürger, sich dem Niveau seines Anliegens an den auf
Grund
der Besoldung des Beamten zu erwartenden mentalen Möglichkeiten des
Staatsdieners zu orientieren.
10. "Do muaß i zerscht mit'n Schef redn."
Verweis auf den strikt einzuhaltenden Dienstweg und die vorgegebene interne
Hirarchie.
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