LIBIB


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Benutzungsordnung



§1:
Die Bibliothek des Verein LIBIB ist öffentlich zugänglich. Alle BenutzerInnen haben schriftlich um eine Benutzungsberechtigung für die Bibliothek beim Bibliothekspersonal anzusuchen und ein entsprechendes Formular vollständig und richtig auszufüllen. Wird die Benutzungsbewilligung verweigert, kann dagegen beim Bibliothekspersonal Einspruch erhoben werden. Das Bibliothekspersonal hat binnen 14 Tagen über den Antrag einer Benutzungsberechtigung zu entscheiden. Alle BenutzerInnen sind verpflichtet, die aktuelle Benutzungsordnung sowie die Weisungen des Bibliothekspersonals zu befolgen.

§2:
Die Bibliothek des Verein LIBIB ist eine Präsenzbibliothek. Die Öffnungszeiten sind gesondert geregelt. Die Benutzung außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist in Rücksprache mit dem Bibliothekspersonal möglich. Nur Bestände mit der Kennzeichnung zur Entlehnung dürfen entlehnt werden.

§3:
Die Entlehnungen werden durch das Bibliothekpersonal vermerkt. Die normale maximale Entlehndauer beträgt zwei Wochen. Um eine eventuelle Verlängerung der Entlehndauer ist beim Bibliothekspersonal anzusuchen. Die Rückgabe erfolgt im Beisein des Bibliothekspersonals und beinhaltet die Kontrolle des Zustandes der zurückgegebenen Druckwerke. Die Bestände der Bibliothek sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung zu bewahren, insbesondere Anstreichungen in Druckwerken sowie Veränderungen jedweder Art sind verboten. Den BenutzerInnen ist es nicht gestattet, Druckwerke selbständig einzuordnen oder Veränderungen an der Reihung der Druckwerke vorzunehmen. Für entstandene Schäden jedweder Art, die durcheine unsachgemäße Behandlung der Druckwerke entstehen, haften die BenutzerInnen.

§4:
Im Falle der Nichteinhaltung der Benutzungsordnung, insbesondere bei Diebstahl, Sachbeschädigung etc. wird umgehend die Benutzungsbewilligung entzogen und gegebenenfalls Schadenersatz verlangt.