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Backwood Association Culturelle
Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 07 April 2011
betrifft: Pol-203/K-205-2011 vom 24 März 2011
BERUFUNG / VORSTELLUNG
Bgm Hölzl verbietet erneut eine Veranstaltung des Kulturverein Backwood.
Als Begründung führt er §7Abs4 an und beruft sich auf die
zusätzlichen Auflagen, Bedingungen und Befristungen, die er unter
dem Titel BEFUND detailliert.
Die gelisteten Auflagen unterscheiden sich ganz wesentlich von den am
05 Mai 2009 festgestellten Mängel des Bausachverständigen,
die ich hier zur Information anführe:
Die Fluchtwegorientierungsbeleuchtung war
nicht funktionsfähig.
Ortsveränderliche Leitungen (Kabel udgl.) sind im Besucherbereich
vorhanden (Stolpergefahr)
Stromleitungen werden nicht in Schutzrohren geführt und sind nicht
ordnungsgemäß an Wänden und Decken befestigt.
Ortsveränderliche Scheinwerfer und Beleuchtungskörper sind nicht
ausreichend standfest aufgestellt.
Für die erste Feuerlöschhilfe ist kein Handfeuerlöscher
vorhanden.
Bei der Heizöffnung des Kachelofens ist das Blech am Fußboden
nicht fix befestigt.
Eine einwandfreie Trinkwasserversorgung ist nicht vorhanden.
Eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung (dem Stand der Technik
entsprechende WC-Anlagen) ist nicht gegeben.
Eine Kennzeichnung des Rauchverbotes im Eingangsbereich ist nicht vorhanden.
Die Dachbodenöffnung ist zu versperren.
Zu diesem Auflagenkatalog habe ich am 30
März 2010 Bgm Hölzl geantwortet:
Ad MÄNGELBEHEBUNG
Zu den aufgelisteten Mängeln auf Seite 2, Schreiben vom 02 Februar
2010, die durch den Bausachverständigen bei der Besichtigung des
Gebäudes am 5 Mai 2009 festgestellt wurden.
Fluchtwegorientierungsbeleuchtung: ist funktionsfähig.
Beim Test waren möglicherweise nicht alle Sicherungen herausgedreht.
Jedenfalls funktioniert die Leuchte bei Betätigung des Trennschutz-schalters.
Ortsveränderliche Leitungen: die Kabel wurden wieder auf die Kabelrollen
aufgerollt
Stromleitungen: werden in Schutzrohren geführt. Lediglich Datenleitungen
und 12 Volt Leitungen nicht.
Ortsveränderliche Scheinwerfer: wurden abgebaut.
Feuerlöscher: Schon seit Beginn der Veranstaltungstätigkeit
befinden sich zwei Feuerlöscher, periodisch überprüft,
in dem Gebäude.
Heizöffnung Kachelofen: Blech wurde befestigt.
Trinkwasserversorgung: einwandfrei. Das Trinkwasser wird gekauft oder
von der Quelle Maria Bründl, St. Oswald, geholt. Dies schon seit
Jahren.
Abwasserentsorgung: im Gebäude gibt es keine Rohrleitungen.
WC: Da es kein WC (engl. water closet) gibt, kann es auch keine dem RückStand
der Technik entsprechende WC Anlage geben. Wir verwenden eine Toilette
des Typs: trocken.
Rauchverbot: In dem Gebäude wurde schon Jahre bevor darüber
offiziell diskutiert wurde, nicht mehr geraucht.
Dachbodenöffnung: wurde versperrt
Die Auflagen im Bescheid vom 24 März
2011 unterscheiden sich auffallend.
Als erstes wird dort erwähnt, dass Zitat bis dato kein positiver
Trinkwasserbefund vorgelegt wurde. Zitat Ende
Dazu darf ich mich wie ein Papagei wiederholen, dass es in dem Gebäude
Garage Drushba keine Rohrleitungen gibt. Also noch einmal: es gibt dort
weder eine Zuleitung von Wasser noch Ableitungs-rohre. Darf man also sinngemäß
erwarten, dass es über nicht zugeleitetes Wasser einen Befund geben
kann? Dieser Umstand ist zumindest seit der Besichtigung durch den Bausachverständigen
am 5 Mai 2009 amtsbekannt. Und doch findet diese Erwähnung des nicht
vorgelegten Trinkwasserbefundes wieder Raum in einem Bescheid. Weiter
unten im Bescheid wird sogar auf ein noch älterers Schreiben der
Direktion Soziales und Gesundheit, Ernährungssicherheit und Veterinärwesen
aus dem Jahre 2008 hingewiesen. Allein wohl die Erwähnung dieser
Behörde soll wohl der Angelegenheit die fehlende Brisanz verleihen.
Weiter in der Liste der Auflagen.
Zitat Weiters schlägt die Tür nicht in Fluchtrichtung sondern
nach innen auf. Die Tür besteht teilweise aus Glaselementen bei welchen
nicht gewährleistet ist, dass sie aus Sicherheitsglas bestehen.
Die ursprünglichen Einfahrtstore wurden mit alten Glasfenstern und
Glasflächen verschlossen. Die teilweise verglaste Tür und die
Glasteile stellen einen Gefahrenbereich dar, da sie keineswegs aus Sicherheitsglas
bestehen. Zitat Ende
Dazu ist zu sagen:
In der Garage Drushba gibt es seit 1993 Veranstaltungen. Etwa 5-7 pro
Jahr. Das ist ja nicht gerade überwältigend viel. Durchschnittlich
also alle zwei Monate eine Veranstaltung. Und zwar unterschied-liche:
Vorträge, DokuFilmvorführungen, Kurse im LandlerTanz, Theater-
und Musikperformances.
Die ersten drei Kategorien fallen unter Bildungsveranstaltungen und damit
auch aus dem Veranstaltungssicherheitsgesetz, sind hier also nicht relevant.
Bei den Theater- und Musik-performances, die ich für die Garage Drushba
in dem entlegenen Dorf Harrachsthal engagiere, bemühe ich mich solche
auszuwählen, die einen experimentellen Ansatz versprechen. Anders
ausgedrückt, ich versuche das Gegenteil von dem was gerade IN und
HYPE ist, das Gegenteil von mainstream, zu präsentieren. Das hat
nur für ein spezielles Zielpublikum Bedeutung. Überwiegend für
Personen, die selbst im Kunst- oder Kulturbereich tätig sind. Keinesfalls
kommen zu diesen Musik- oder Theaterperformances Mitglieder von Gemeinderäten,
Bürgermeister, Gemeindeangestellte oder Personen und im speziellen
Jugendliche, die sich üblicherweise auf Feuerwehrfesten wohlfühlen
und/oder in Discos abhängen. Theater- und Musikperformances in der
Garage Drushba haben mehr einen Info- und Bildungscharakter denn einen
reinen Unterhaltungswert. Aus diesem Grund fallen hier auch keine Alkoholisierten
durch den Raum. Im übrigen handelt es sich um Stammpublikum. Die
alten Glasfenster in den ehemaligen Toren und sonstwo stellen für
diese Gruppe von Menschen in etwa dasselbe Risiko, Sicherheitsrisiko,
dar wie die Fenster in ihren eigenen Wohnungen oder in dem Büro,
in dem sie arbeiten.
Nachdem sich auch kaum jemals mehr als 25-30 Besucher, im übrigen
Stammpublikum, in dem 110 Quadratmeter grossen Raum aufhalten, ist es
belanglos, wenn die Tür nach innen aufgeht.
Dass von den Glasfenstern und Scheiben ein Gefahrenmoment ausgehen soll,
ist unwahrscheinlich und wurde dies vom Bausachverständigen im Mai
2009 auch nicht festgestellt. Feststellen darf ich noch, dass in den vergangenen
17 Jahren nicht eine Scheibe zu Bruch gegangen ist.
Weiter in der Liste der Auflagen:
Zitat In der nordwestlichen Aussenmauer ist ein Kamin eingebaut. Das
Putztürchen befindet sich im sogenannten Veranstaltungsraum. Weiters
ist ein Ofen im Ausmass von ca 1,63 x 2,0 m angeschlossen. Ein zweiter
Rohranschluss in diesen Kamin von einem "Tischherd" ausgehend
wurde ebenfalls durchgeführt. In wie weit diese Rohranschlüsse
und das Kamintürl sowie der Kamin selbst in Takt sind, muss vom Rauchfangkehrermeister
mittels eines Befundes bestätigt werden. Zitat Ende
Dazu muss gesagt werden:
Von den durchschnittlich 6 Veranstaltungen pro Jahr werden etwa die Hälfte
in der kalten Jahreszeit durchgeführt. Von den anzeigepflichtigen
Veranstaltungen, also Veranstaltungssicherheitsgesetz relevanten, sind
es eine oder zwei. Der Ofen wird also einmal oder zweimal im Jahr geheizt.
Während der Veranstaltung selbst wird nicht geheizt. Üblicherweise
verheizt man in einem Kachelofen eine bestimmte Menge Holz auf einmal
und sperrt dann den Kachelofen ab. So wird das auch im Veranstaltungsgebäude
Garage Drushba gehandhabt. Der Tischherd wird nur von mir privat fallweise
im Sommer verwendet.
Nachdem während einer Veranstaltung nicht geheizt wird, kann weder
von dem mächtigen gemauerten Ofen noch vom Kamin oder Kamintürl
ein wie auch immer konstruiertes Sicherheitsrisiko ausgehen. Der Befund
eines Rauchfangkehrermeisters ist aus diesem Grund nicht erforderlich.
Weiter in der Liste der Auflagen.
Zitat Weiters wurde festgestellt, dass die Holzdecke über der
Garage (Veranstaltungsraum) augenscheinlich keiner Brandwiderstandsklasse
entspricht. Zitat Ende
Dazu muss gesagt werden:
Die Holzdecke befindet sich in vier Meter Höhe. Im Raum befinden
sich zwei Hand-Feuerlöscher. Das Zeughaus der Freiwilligen Feuerwehr
Harrachsthal befindet sich etwa 100m entfernt. Im Raum wurde schon Jahre
vor der Debatte um rauchfreie Lokale nicht mehr geraucht.
Ein von dieser Holzdecke ausgehendes Sicherheitsrisiko wurde vom Bausachverständigen
im Mai 2009 nicht festgestellt.
Ein von der Holzdecke ausgehendes Sicherheitsrisiko unter den wie bereits
weiter oben beschriebenen für Veranstaltungen in der Garage Drushba
spezifischen Charakteristika ist auszuschliessen.
Weiter in der Liste der Auflagen. Nun bereits
zu den 2009 vom Bausachverständigen festgestellten Mängeln.
Zitat: Aufrecht bleiben Punkt 3 (Stromleitungen werden nicht in Schutzrohren
geführt und sind nicht ordnungsgemäß an Decken und Wänden
befestigt). Pkt 6 (Bei der Heizöffnung des Kachelofens ist das Blech
am Fussboden nicht fix befestigt) Zitat Ende
Dazu ist zu sagen:
Stromleitungen werden schon immer in Schutzrohren geführt. Datenleitungen
und 12 Volt Leitungen werden nicht in Schutzrohren geführt. Ich wiederhole:
Datenleitungen und 12 Volt Leitungen. Ich ersuche das endlich irgendwanneinmal
zu registrieren.
Das lose Blech beim Kachelofen ist bereits entfernt. Da der Ofen während
einer Veranstaltung nicht geheizt wird, im Brennraum des Ofen auch nichts
mehr brennt, wird auch ein nichtvorhandenes Ofenblech kein Sicherheitsrisiko
mehr darstellen.
Weiter in der Liste der Auflagen:
Zitat: Pkt 8 (Eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung - dem
Stand der Technik entsprechende WC-Anlagen - ist nicht gegeben. Zitat
Ende
Dazu wiederum ist zu sagen:
Wie ich zuletzt am 30 März 2010 dem Amt und Bgm Hölzl wieder
mitgeteilt habe, gibt es in dem Gebäude GARAGE DRUSHBA keine Rohrleitungen.
Eine dem Stand der Technik entsprechende WC Anlage funktioniert grob umrissen
folgendermaßen: WC kommt aus dem Englischen und ist eine Abkürzung
für water closet, zu Deutsch: Wasserklo.
In einem WC wird das sinnvollste Produkt des Menschen, seine Scheisse,
mit etwa 10 bis 15 Liter Trinkwasser aus der sogenannten Klomuschel in
ein Rohrleitungssystem gespült, in dem sich schon Waschlauge und
ähnliche Füssigkeiten befinden. Dieser problematische Cocktail
fliesst oder wird gepumpt in eine sündteure high tech Anlage, die
Kläranlage, wo unter Aufwendung von beträchtlicher Energie der
sogenannte Klärschlamm abgesondert und als Sondermüll klassifiziert
wird. Ein problematischer Stoff also, der als solcher weiterbehandelt
wird. Mit anderen Worten, schlicht und ergreifend ein Parade-Beispiel
für rückständige Technik.
Die Garage Drushba ist mit einer Trockentoilette ausgestattet. Unterm
Apfelbaum. Eine Trocken-toilette funktioniert auf Basis der Trennung der
festen und flüssigen Fraktionen, die der Mensch dort produziert.
Das heisst, es gibt zwei Behälter. Aus der festen Fraktion entsteht
nutzbringender Kompost, aus der flüssigen wertvoller Stickstoffdünger.
Und das alles ohne Energiezufuhr also ohne Emissionen.
Ausführliche Information zu dieser fortschrittlichen Technik lässt
sich über Suchmaschinen im Internet abrufen. Auf der website www.backwood.at
finden Sie auch meine Beschreibung des Projekts Trockentoilette.
Bei Annahme der Durchführung von 3 anzeigepflichtigen Veranstaltungen
pro Jahr in der Garage Drushba, fallen in dieser Trockentoilette schätzungsweise
5-7 oder auch 9 Kilo Scheisse, also zukünftiger Kompost an und etwa
10 Liter Pisse, Stickstoffdünger. Das auf Grund der Qualität
dieser Substanzen und hinsichtlich ihrer vorhandenen Quantitäten
zu erwartende Sicherheitsrisiko halte auch ich für extrem bedrohlich
und schlage vor, dass mit der Prüfung mindestens mehrere Fachabteilungen
von Behörden, unabhängige Gutachter im In - und Ausland und
auch Experten der WHO World Health Organization, Welt Gesundheits Organisation
beauftragt werden sollten.
Abschliessend noch zu Pkt 9 und 10 in der
Liste der Auflagen
Zitat Pkt 9 (Eine Kennzeichnung des Rauchverbotes im Eingangsbereich
ist nicht vorhanden) und Pkt 10 (Die Dachbodenöffnung ist zu versperren)
Zitat Ende
Dazu ist zu sagen:
In der Garage Drushba wurde schon Jahre bevor darüber offiziell debattiert
wurde nicht mehr geraucht. Im Raum gibt es ein halbes Dutzend gut sichtbar
angebrachter Hinweise mit dem Text: Rauchgelegenheit im Freien.
Der Zugang zur Dachbodentreppe wurde mittlerweile verunmöglicht.
ABSCHLIESSENDE FESTSTELLUNG
Die Untersagung der gegenständlichen
Veranstaltung durch Bgm Hölzl ist unbegründet, hochgradig unverhältnismäßig
und konstruiert. Ein weiterer Meilenstein in seinem persönlichen
Kampf, eine Art Kleinkrieg, gegen mich, den Programmgestalter des Kulturverein
Backwood.
CHRONOLOGIE DIESES KLEINKRIEGES:
28 Juni 2009
Bgm Hölzl stellt in seinem Schreiben die Anschlusspflicht an das
Kanalnetz für das Gebäude Garage Drushba fest. Im Gebäude
gibt es jedoch keine Rohrleitungen. Auf Grund meines Einspruches wird
der Bescheid der Feststellung vom GR wieder aufgehoben.
17 Dez 2009
Der Antrag des Vereins Backwood Association um Förderung des Kulturprogrammes
wird vom GR abgelehnt und zwar mit der dubiosen Begründung einer
angeblich fehlenden Bewilligung nach dem OÖ Veranstaltungs-sicherheitsgesetz
(VSG).
Es gibt jedoch auch kulturelle Veranstaltungen, die nicht unter das VSG
fallen.
04 Feb 2010
Bgm Hölz teilt mit. Zitat Bis zur Erteilung der Veranstaltungsbewilligung
nach dem OÖ Veranstaltungssicherheits-gesetz sind alle geplanten
Veranstaltungen als konsenslos zu betrachten Zitat Ende.
Wie bereits angeführt gibt es auch Veranstaltungen, die vom VSG ausgenommen
sind.
11 März 2010
Bgm Hölzl droht, dass ich Zitat bei Abhaltung der angekündigten
Veranstaltung mit den entsprechenden rechtlichen Kosequenzen zu rechnen
haben werde. Zitat Ende.
Bei der Veranstaltung handelte es sich um einen Vortrag mit dem Titel
Deflation Reflation Inflation.
Ein Vortrag fällt unter die Ausnahmen des VSG.
12 März 2010
Polizeiprotokoll Polizeiinspektion Weitersfelden
Zitat Bürgermeister DiplIng Hölzl Xaver ersuchte am 12 03
2010 ho PI um folgende Kontrolle: Demnach findet am 13 03 2010 nächst
dem Wohnhaus des Katzinger Karl, Harrachsthal 8, in der Garage "Drushba"
ab 20 Uhr ein Vortrag zum Thema "Gold, Geld und Risioko" statt.
Da es sich angeblich um einen Vortrag zur Erwachsenenbildung handelt,
dürfte dieser nicht unter das Veranstaltungssicherheitsgesetz fallen.
Für die Garage besteht allerdings keine Bewilligung einer Verwendungsänderung.
Das heisst, dass auch keine öffentlichen Vorträge abgehalten
werden dürfen, da es sich um eine Garage handelt. Öffentlich
beworben wurde der Vortrag in der Zeitschrift Tips und im Internet. Da
nicht auszuschliessen ist, dass auch andere Gesetze verletzt werden, möge
bei der Kontrolle festgehalten werden, wie viele Personen vor Ort waren,
welche PKW's (Kennzeichen notieren) in der Nähe geparkt waren und
gegebenenfalls die Rechtfertigungsangaben von Katzinger Karl. Zitat
Ende
Dieses Protokoll läßt den Schluss zu, dass es nicht die Idee
des Beamten war, die KFZ Kennzeichen zu notieren, sondern die Idee des
Bgm. Dies wird jedoch unter Top 8 der Anlage vom Bgm bestritten.
14 April 2010
Polizeiprotokoll vom 14 April 2010. Titel BERICHT
Zitat: Zum Erhebungsansuchen der Marktgemeinde Weitersfelden vom 30
März 2010 wird berichtet, dass die Garage des KARL KATZINGER"Drushba"
nächst dem Haus Harrachsthal 8, 4272 Weitersfelden, am 10 04 2010
um 20:30 Uhr von GI Höbart während des Sektorenstreifendienstes
auf anwesende Gäste überprüft wurde. Zitat Ende
28 Mai 2010
Noch ein Polizeiprotokoll.
16 Juni 2010
Bgm Hölzl verbietet eine Veranstaltung mit der Gruppe DAKHA BRAKHA
aus Kiew. Grund: Die Veranstaltung wurde nicht fristgerecht angezeigt.
23 Juni 2010
Polizeibericht. Sachverhaltsdarstellung der Überprüfung durch
die Polizeiinspektion.
03 August 2010
Bgm Hölzl erstattet Anzeige gegen mich wegen Verwaltungsübertretung
nach dem OÖ Veranstaltungs-sicherheitsgesetz bei der BH Freistadt.
09 Sept 2010
Das Verwaltungsstrafverfahren gegen mich wird eingestellt.
17 Dez 2010
In der GR Sitzung wird der Antrag des Kulturverein Backwood um Förderung
des Veranstaltungsprogrammes einstimmig abgelehnt.
18 Jän 2011
Der Bgm verbietet einen Tanzkurs Landler und schickt ein Räumkommando
der Polizei mit der Begründung, es handle sich um eine anzeigepflichtige
Veranstaltung. In einem TV Interview stellt er fest, dass 5 Personen an
der Veranstaltung teilgenommen haben bzw teilnehmen wollten.
Drei der Besucher haben sich persönlich bei mir für den Kurs
angemeldet. Zwei haben die Teilnahme längerfristig geplant, wie aus
ihrem Prostestschreiben an Bgm Hölzl hervorgeht.
Sind das also Fakten die unheimlich typisch sind für eine anzeigepflichtige
Tanzveranstaltung?
In Summe liefern diese Einzelaktionen von
Bgm Hölzl ein deutliches Bild von seiner Einstellung zu den kulturellen
Aktivitäten von Backwood Association: Nicht fördern sondern
verhindern, Wasser abgraben, abdrehen, zudrehen. Sein Ziel ist es, eine
für ihn unbequeme Einrichtung auszuschalten. Unbequem deshalb, weil
von Backwood Association Kritik unter anderem an der Schuldenpolitik der
Amtsführung geäussert wird. Zum Bau des Amtspalastes etwa, mit
Rohbaukosten von 1,8 Mio Euro. Ein Palast für Verwaltungsbeamte.
Für Kulturförderung aber können nicht einmal 10 Schilling
zur Verfügung gestellt werden.
Die mir von Bürgermeister Hölzl übermittelte Liste von
überzogenen Auflagen ist unter diesem Aspekt zu betrachten. Es geht
tatsächlich nicht um sicherheitstechnische Details. Diese werden
vorgeschoben und benutzt, um die Veranstaltungstätigkeit zu behindern,
zu verhindern, abzudrehen. Der Hintergrund ist ein politischer.
Für das Verbot der gegenständlichen Veranstaltung wird der angeführte
§7Abs4 strapaziert.
Jetzt einmal abgesehen von dem absurden Auflagenkatalog:
Der tatsächliche Grund für das Verbot der Veranstaltung ist
die Missachtung des §7Abs5 durch Bgm Hölzl.
mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger
§7Abs5 Veranstaltungssicherheitsgesetz
Allein aus politischen oder religiösen Gründen darf die Durchführung
einer anzeigepflichtigen Veranstaltung nicht untersagt und dürfen
Auflagen, Bedingungen und Befristungen nicht vorgeschrieben werden.
BESCHEID
DER GEMEINDE WEITERSFELDEN VOM
VERBOT EINER KONZERTVERANSTALTUNG AM 18 APRIL 2011
Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235 email: backwood@servus.at www.backwood.at
Bgm DI Franz Hölzl
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 06 Dez 2010
betrifft: GZ: Pol-206-2010 Berichtigung der Abfallgebühr vom 16 Nov
2010 und
Kulturförderung 2010
Dear Käpt'n Xavi
Ich halte das gegenständliche Schreiben in der Hand und bin überwältigt
von der Großzügigkeit des Beschlusses des Gemeindevorstandes.
Wenn dieses Gremium bei Planung und Ausführung des Amtspalastes ebenso
großzügig beschlossen hätte, hätte sich der Neubau
wohl erübrigt und die PalastAngestellten würden weiterhin in
dem soliden alten Gebäude Ihrer unverzichtbaren Tätigkeit nachgehen.
Spaß beiseite. Gehe ich recht in der Annahme, dass Ihr mir etwa
25 Jahre den Tarif eines Zwei- Personen-Haushaltes verrechnet? Falls dem
so ist, errechnet sich über den Daumen gepeilt ein Guthaben, das
den in der Lastschriftanzeige vom 25 Okt 2010 ausgewiesenen Betrag übersteigt.
Wie auch immer. Ich schlage als Geschädigter vor, dass mir zumindest
drei Viertel der zuviel verrechneten Kosten gutgeschrieben werden.
Wenn ich mich recht erinnere, hast Du unlängst
im Gespräch erwähnt, dass der Antrag von Backwood Association
um Förderung der kulturellen Tätigkeit bei der kommenden GR
Sitzung auf der Tagesordnung steht.
Ich darf in diesem Zusammenhang noch einmal auf meine Ausführungen
im Schreiben vom 07 Nov 2010 hinweisen. Speziell auf die Einnahmen, zu
denen ich der Gemeinde seit Jahrzehnten verhelfe. Eine Förderung
des Vereins Backwood Association mit € 1000,00 pro Jahr entspricht
somit einer realen Belastung von gut € 100,00. Dies scheint mir ein
mehr als faires Angebot, angesichts des langen Zeitraumes, in dem die
GemeindeVerwaltung diese Einnahmen schon kassiert. Falls sich der GR in
dieser Angelegenheit zu keinem Konsens entschliessen kann, ist mein bisheriges
Entgegenkommen endend wollend anzusehen. Dies bezieht sich auf die erwähnten
Einnahmen durch mich und den letzten Absatz im Schreiben vom 07 Nov 2010.
cheerio
Karl
Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235 email: backwood@servus.at www.backwood.at
Bgm DI Franz Hölzl
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 07 Nov 2010
betrifft: Gespräch am FR 22 Oktober 2010
Capt'n Xavi
Ich beziehe mich auf das eingangs erwähnte Gespräch,
in dem es um mehrere verschiedene Angelegenheiten ging, worauf bis dato
keine Reaktion erfolgte und die ich in der Folge noch einmal schriftlich
in Erinnerung rufe:
ABFALLGEBÜHREN
Ich verweise auf mein Schreiben vom 29 Okt 2009, das ebenfalls unbeantwortet
ist. Andererseits wird mir in periodischen Abständen eine Rechnung
zugestellt, auf der neuerdings auch Mahngebühren aufscheinen. Ich
erinnere an die Tatsache, dass Dr. R. seit mehreren Jahrzehnten bei mir
gemeldet ist, tatsächlich aber nicht hier ist, weil er sich woanders
aufhält oder auf Reisen ist. Ich verhelfe also der Gemeinde seit
Jahrzehnten zu Einnahmen von achthundertirgendwas Euro pro Jahr. Ist das
korrekt oder gehe ich fehl in dieser Annahme? Aufgrund dieser Einnahmen
wäre es eher angebracht, mir überhaupt keine Vorschreibungen
zuzuschicken.
KULTURFÖRDERUNG
Ich verweise auf mein bis dato unbeantwortetes Schreiben vom 17 Aug 2010,
das ich der Einfachheit halber hier anfüge. Angesichts der oben erwähnten
Einnahmen der Gemeinde durch mich, vorbehaltlich der Richtigkeit der Annahme,
komme ich nicht umhin, die Verhinderung von Kulturförderung durch
Dich als sehr, sehr böse anzusehen.
Lieber Franz
Du hast in der jüngeren Vergangenheit wiederholt von "großer
Wertschätzung meiner kulturellen Aktivitäten" geschrieben.
Einmal war auch von "sogenannten Kulturveranstaltungen" die
Rede. Das können wir aber gerne Deinem ghost writer zuschreiben.
In der Sitzung des GR im Vorjahr im Amtspalast, in der unser Antrag auf
Subvention abgeschmettert wurde, hast Du, wenn ich mich recht erinnere,
als Begründung eine fehlende Veranstaltungsstättenbewilligung
der location Garage Drushba strapaziert. Mittlerweile aber dürfte
es sich bis ins Amtsgebäude herumgesprochen haben, dass Veranstaltungen
auch nach § 7 Veranstaltungssicherheitsgesetz durchgeführt werden
können und die unter § 1 Abs 2 angeführten Veranstaltungen
von diesem Gesetz überhaupt ausgenommen sind.
Es steht also juristisch der Förderung des Kulturvereins Backwood
durch die Gemeinde Weitersfelden nichts im Wege. Genau genommen auch im
vergangenen Jahr nicht. Ich ersuche Dich und die Damen und Herren im GR
deshalb, den Antrag von Backwood Association in der nächsten GR Sitzung
auf die Tagesordnung zu stellen und eine ernstzunehmende finanzielle Förderung
zu bewilligen.
Es ist für mich und den weiteren Vorstand von Backwood Association
nicht nachvollziehbar, dass eine Gemeinde, die sich den Bau eines Amtsgebäudes
mit Rohbaukosten von publizierten 1,8 Mio Euro leisten kann, keine 10
Schilling für eine seit 17 Jahren in der Gemeinde tätige Kulturinitiative
übrig hat.
Falls zu unserem Ansuchen noch Unterlagen erforderlich sind, kann ich
diese gerne nachreichen. Prinzipiell ist der Antrag ident mit dem von
2009, bloss die Namen von Gruppen und Ensembles haben sich geändert.
Interessieren würde den Vorstand des Vereins noch, wie hoch die Kosten
des Innenausbaus des Amtsgebäudes ausgefallen sind. Diese wurden
meines Wissens ja nicht publiziert. Wo und wann kann in diese Details
Einsicht genommem werden?. Dies im Sinne der wohl wünschenswerten
Transparenz und Nachvollziehbarkeit von öffentlichen Ausgaben.
ANKÜNDIGUNG VON VERANSTALTUNGEN
Mehrmals habe ich Dich ersucht, eine kurzfristige Ankündigung, 2-3
Wochen, zu akzeptieren. Gibt es eine Prognose zu Deiner Entscheidungsfindung?
Abschliessend muss ich darauf hinweisen, dass der Schneepflug
in mein Wiesengrundstück hineinschiebt und dort reversiert. Bei dieser
Nutzung handelt es sich um eine Gefälligkeit von mir. Ich hoffe,
dass ich nicht annehmen muss, dass Du weiterhin so feindselig wie bisher
agieren wirst, weil dann sehe ich wirklich keine Veranlassung mehr für
dieses Entgegenkommen.
Ich bedanke mich ausserdem für das Verfahren, das Du und der Amtsleiter
mir angehängt habt. Natürlich auch für die Polizeipräsenz
bei unseren Veranstaltungen, insbesondere bei den Vorträgen. Laut
Polizeiprotokoll vom 12 März hast Du sogar verlangt, dass die KFZ
Kennzeichen der Besucher des Vortrages DEFLATION REFLATION INFLATION am
13 März 2010 festgehalten werden. Was versprachest Du Dir davon?
schöne Grüße
Karl
Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235 email: backwood@servus.at www.backwood.at
Bgm DI Franz Hölzl
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 18 August 2010
betrifft: Kanal Anschlussgebühr
Lieber Franz
Ich beziehe mich auf Deine electronische Nachricht
vom 26 07 2010 10:16, in der Du mir mitteilst, "dass die Umsetzung
des verpflichtenden Kanalanschlusses in nächster Zeit von der BH
Freistadt stattfinden wird".
Ein paar Überlegungen zu der Anlage, an die Du mich so gerne anschliessen
lassen willst.
Die feste Fraktion der menschlichen Ausscheidungen, jugendfrei auch Gacki
genannt, ist prinzipiell ja harmlos im Vergleich zu anderen Erzeugnissen
der Menschheit, wie Landminen, Radioaktivität, Eurofighter, Überwachungscameras
etc, weil dieses angesprochene menschliche Produkt, vermischt mit anderem
organischem Material in einem Verfahren, das Kompostierung genannt wird,
sehr einfach wieder in den Naturkreislauf übergeführt werden
kann. Die flüssige Fraktion menschlicher Ausscheidungen, auch Lulu
genannt, läßt sich noch einfacher in den Naturkreislauf überführen.
Zu Sträuchern, Bäumen oder auf die Wiese gegossen, fördert
sie das Wachstum der Pflanzen und vertreibt die Wühlmaus.
So geschieht es aber nicht hierzulande, sondern die angesprochenen Fraktionen,
Gacki und Lulu, werden nicht einmal getrennt, sondern mit Trinkwasser
aufgespritzt und in der Folge mit Waschlauge, chemischen Putzmitteln,
Resten von Medikamenten, organischem Material, Ölen und Fetten etc
vermischt und durch ein Rohrleitungssystem in eine Anlage geleitet. Dort
schliesslich wird unter ständiger Zuführung von Energie ein
stinkender Schlamm produziert, den auf Grund seiner problematischen Zusammensetzung
niemand haben will, der dann mit großem Energieaufwand getrocknet
wird und sodann in von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommenen Anlagen
verbrannt und in die Athmosphäre vergast wird.
Dieses Verfahren wird "dem Stand der Technik entsprechend" gepriesen.
Tatsächlich handelt es sich ökologisch um ein völlig rückständiges
Verfahren.
Kurz noch zu der Flüssigkeit, die diese Anlage verläßt.
Sie ist möglicherweise optisch wieder klar, daher der Ausdruck 'geklärt',
jedoch weit davon entfernt, Trinkwasserparametern zu entsprechen und deshalb
auch dafür verantwortlich, dass der Fischreichtum von Flüssen
der Legende angehört.
Ich betreibe nun schon seit Jahrzehnten die Trennung und getrennte Behandlung
der besprochenen Substanzen und Flüssigkeiten und betrachte dieses
Verfahren als innovativ und ökologisch. Du als Bgm und die Gemeindeverwaltung
quälen mich nun schon lange mit dem Anschluß an eine rückständige
Anlage. Ich sehe endlich ein, daß es zuviel verlangt ist, von einer
Verwaltungsbehörde zu erwarten, daß sie etwas als ökologisch
und innovativ erkennt.
Na, eigentlich sehe ich nicht ein, dass eine Behörde derart ignorant
sein darf. Da es sich eindeutig und ausschliesslich um die Zahlung eines
fetten Betrages, sogenannte Anschlussgebühr handelt, stelle ich den
Antrag, dass die Gemeindeverwaltung die Zahlung dieser Gebühr übernimmt.
schöne Grüße
Karl
Karl Katzinger
Backwood Association Culturelle
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235
email: backwood@servus.at www.backwood.at
DI Franz Hölzl
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 17 August 2010
betrifft: Förderung des Kulturprogrammes 2010
Lieber Franz
Du hast in der jüngeren Vergangenheit wiederholt von "großer
Wertschätzung meiner kulturellen Aktivitäten" geschrieben.
Einmal war auch von "sogenannten Kulturveranstaltungen" die
Rede. Das können wir aber gerne Deinem ghost writer zuschreiben.
In der Sitzung des GR im Vorjahr im Amtspalast, in der unser Antrag auf
Subvention abgeschmettert wurde, hast Du, wenn ich mich recht erinnere,
als Begründung eine fehlende Veranstaltungsstättenbewilligung
der location Garage Drushba strapaziert. Mittlerweile aber dürfte
es sich bis ins Amtsgebäude herumgesprochen haben, dass Veranstaltungen
auch nach § 7 Veranstaltungssicherheitsgesetz durchgeführt werden
können und die unter § 1 Abs 2 angeführten Veranstaltungen
von diesem Gesetz überhaupt ausgenommen sind.
Es steht also juristisch der Förderung des Kulturvereins Backwood
durch die Gemeinde Weitersfelden nichts im Wege. Genau genommen auch im
vergangenen Jahr nicht. Ich ersuche Dich und die Damen und Herren im GR
deshalb, den Antrag von Backwood Association in der nächsten GR Sitzung
auf die Tagesordnung zu stellen und eine ernstzunehmende finanzielle Förderung
zu bewilligen.
Es ist für mich und den weiteren Vorstand von Backwood Association
nicht nachvollziehbar, dass eine Gemeinde, die sich den Bau eines Amtsgebäudes
mit Rohbaukosten von publizierten 1,8 Mio Euro leisten kann, keine 10
Schilling für eine seit 17 Jahren in der Gemeinde tätige Kulturinitiative
übrig hat.
Falls zu unserem Ansuchen noch Unterlagen erforderlich sind, kann ich
diese gerne nachreichen. Prinzipiell ist der Antrag ident mit dem von
2009, bloss die Namen von Gruppen und Ensembles haben sich geändert.
Interessieren würde den Vorstand des Vereins noch, wie hoch die Kosten
des Innenausbaus des Amtsgebäudes ausgefallen sind. Diese wurden
meines Wissens ja nicht publiziert. Wo und wann kann in diese Details
Einsicht genommem werden?. Dies im Sinne der wohl wünschenswerten
Transparenz und Nachvollziehbarkeit von öffentlichen Ausgaben.
schöne Grüße
Karl
Re: Antwort Katzinger - Schreiben vom 16. Juli 2010
Dipl.-Ing. Franz Xaver Hölzl <Buergermeister@weitersfelden.ooe.gv.at>
Gemeinde Weitersfelden <gemeinde@weitersfelden.ooe.gv.at>
Maria Knapp <maria.knapp@bezirksrundschau.com>
29 07 2010
Lieber Franz
zu Punkt 1 Deines Schreibens.
Wie hinlänglich bekannt ist, sind Behörden ja nicht dazu da,
eine ökologische Innovation zu erkennen sondern um irgendwelche Konzepte
zu exekutieren, die einer bestimmten Lobby Gewinne in Euro bringen.
zu Punkt 2
Du warst nie als Privatmann bei einer unserer Veranstaltungen. Als Bgm
auch nicht. Du hast versucht mehrere Veranstaltungen zu untersagen, darunter
auch einen Vortrag, was schlicht und ergreifend gesetzwidrig war. Gleichzeitig
empfiehlst Du mir bei jeder sich bietenden Gelegenheit, mich an die Gesetze
zu halten. Als Bgm bist Du nun auch besonders eifrig, eine Förderung
unseres Kulturprogrammes zu verhindern. Das alles verstehst Du unter "große
Wertschätzung von kulturellen Aktivitäten". Du scheinst
offenbar noch höhere Ämter anzustreben.
Dass Du auch noch ein Gelöbnis abgelegt hast, beeindruckt mich natürlich
sehr.
Immer wieder erwähnst Du auch die "ordnungsgemäße
Wasserver- und Abwasserentsorgung incl der begleitenden Hygienemaßnahmen".
Dein Lieblingsgebiet als Saubermann.
Vielleicht kannst Du hier einmal Klartext schreiben, was Du damit meinst.
Zur Erinnerung: Ich habe eine Veranstaltung mit afrikanischen Musikern
am 28 Mai 2010 durchgeführt. Diese Veranstaltung habe ich Dir bzw
der Gemeinde vorschriftsgemäß 6 Wochen vorher gemäß
§ 7 Abs. 2 des OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetzes angezeigt.
Es wurde Deinerseits bzw von Seiten der Gemeinde kein Einwand, keine Verbesserungsvorschläge
oder Auflagen erteilt. Dies im Kontext meines Schreibens vom 30 März
2010 und Deiner emial vom 29 03 2010 10:20 Uhr.
Erneut greifst Du auch das Thema Veranstaltungsstättenbewilligung
auf. Soweit aus dem Text des Regelwerkes "OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetz"
hervorgeht, können Veranstaltungen nach § 7 Abs. 2 dieses Gesetzes
durchgeführt werden. Oder nach § 9, falls die location über
eine sogenannte Veranstaltungsstättenbewilligung verfügt. Vorträge
und auch diverse andere Veranstaltungsformen fallen gar nicht in dieses
Gesetz. Diese Auffassung teilt auch das Büro der Kulturplattform
OÖ www.kupf.at, Dachverband der Kulturinitiativen. Ich wäre
Dir verbunden, wenn Du mir erklären könntest, warum Du diese
verschiedenen Formen immer wieder durcheinander bringst.
Wenn ich eine Veranstaltung nach § 7 Abs. 2 anzeige, ist für
die location keine Veranstaltungsstättenbewilligung erforderlich.
Was die Variante der Veranstaltungsstättenbewilligung betrifft, bin
ich übrigens nicht wie Du anführst, "nicht bereit"
sondern nicht in der Lage "notwendige Investitionen in Angriff zu
nehmen".
Was die Reduktion der Frist für die Anzeige einer Veranstaltung nach
§ 7 Abs. 2 betrifft, erwähnst Du, dass wir das diskutiert haben.
Soweit ich mich erinnere, hast Du in dem damaligen Telefonat eine dreiwöchige
Frist akzeptiert. In meiner Nachricht vom 10 06 2010 12:46 informiere
ich Dich davon, dass die TerminFixierung mit der Gruppe Dakha Brakha aus
Kiew auf Grund der restriktiven Visa Bestimmungen kurzfristig zustande
kommt. Ich hätte die Veranstaltung nicht früher anzeigen können.
Anstatt Dir diese seltene Gelegenheit nicht entgehen zu lassen, eine Gruppe
aus der Ukraine hier im Wald erleben zu können, hast Du nichts besseres
im Sinn, als die Veranstaltung zu untersagen. Sehr seltsames Kulturverständnis.
zu Punkt 3
Sodann informierst Du auch noch eine Redakteurin einer Gratiszeitung FALSCH
über die Gründe der versuchten Untersagung. Ich kann schwerlich
annehmen, dass sie sich die FalschInfo selbst aus den Fingern gesogen
hat.
zu Punkt 4
Ich bin bis jetzt mit den mir aus meiner freiberuflichen Tätigkeit
im Kultur- und Ökobereich zur Verfügung stehenden Mitteln ausgekommen.
Ersparen konnte ich dabei nichts. Seit Du in dem neuen Amtspalast residierst,
Rohbaukosten 1,8 Mio Euro für eine 1000 Seelen Gemeinde, hast Du
alle meine Projekte torpediert. Du verhinderst nicht nur die Förderung
des Kulturprogrammes durch die Gemeinde, Du versuchst gleich die Initiative
gänzlich abzudrehen/auszuschalten und mein innovatives Engagement
im Ökobereich zu kanalisieren. Mit anderen Worten, Du versuchst an
allen Ecken und Enden, mir das Wasser abzugraben /abzudrehen und gleichzeitig
aber willst Du Geld aus mir herauspressen.
Ich frage mich, warum ich bloss so wichtig bin für Dich.
Schön übrigens für Dich, dass Du mit Deinen Tätigkeiten
genug Geld verdienst.
schöne Grüße
Karl
Antwort Katzinger - Schreiben
vom 16. Juli 2010
Buergermeister@weitersfelden.ooe.gv.at
26.07.2010 10:16 Uhr
Lieber Karl!
Ich übermittle dir den einstimmigen Beschluss der Sitzung des Gemeinderates
der Marktgemeinde Weitersfelden TOP 6 zu deiner allfälligen weiteren
Verwendung.
Zu deiner unten stehenden mail
möchte ich Folgendes klarstellen:
1. Bevor die Marktgemeinde Weitersfelden die BH Freistadt
ersuchen wird, die noch ausständigen Anschlussverpflichtungen an
den Kanal der WG Harrachstal umzusetzen, habe ich alle Betroffenen (schriftlich,
Rsb)noch einmal zu einer Besprechung und Vor-Ab-Info eingeladen. Du hast
diesen Termin leider nicht wahrgenommen. Somit teile ich dir mit, dass
die Umsetzung des verpflichtenden Kanalanschlusses in nächster Zeit
von der BH Freistadt stattfinden wird. Bezüglich der Anschlusskosten
ersuche ich dich, mit der WG Harrachstal Kontakt aufzunehmen.
Das Ausmaß des Innovationscharakters deiner privaten Abwasserentsorgungsinitiativen
obliegt in keiner Weise meiner Beurteilung, da die Behörde (BH und
Land OÖ) die Illegalität derartiger Lösungen innerhalb
der gelben Linie festgestellt hat.
2. In großer Wertschätzung deiner kulturellen
Aktivitäten muss ich ganz klar sagen, dass ich keinerlei feindselige
Aktionen dir gegenüber unternommen habe. Ich als Bürgermeister,
wie auch der Gemeinderat und die Gemeindemitarbeiter, haben ein Gelöbnis
auf Einhaltung der Gesetze abgelegt und die Einhaltung dieser auch umzusetzen.
So leid es mir tut, muss ich darauf hinweisen, dass auch für einen
Kulturschaffenden die Gesetze einzuhalten sind. Nachdem laut Veranstaltungs-Sicherheits-Gesetz
Veranstaltungen bis 2.000 Personen in den Kompetenzbereich der Gemeinden
fallen, ist dies auch von der Gemeinde wahrzunehmen.
Wenn du eine Veranstaltung bei der Gemeinde (Konzert)anzeigst, so ist
neben anderen Vorgaben auch auf eine ordnungsgemäße Wasserver-
und Abwasserentsorgung incl. der begleitenden Hygienemaßnahmen zu
achten. Alle Vereine (Feuerwehren, Union, Musik, Pfarre) haben dies auch
umzusetzen.
Ich habe dir auch tel. Unterstützung bezüglich flächenwidmungsplankonformer
Erreichung einer Veranstaltungsstättenbewilligung für die Garage
Druschba angeboten. Dies wurde von dir aber mit der Begründung abgelehnt,
dass du nicht bereits bist, dafür notwendige Investitionen in Angriff
zu nehmen.
Die Reduktion der Meldefrist von 6 auf 3 Wochen haben wir diskutiert.
Du hast aber nicht einmal die Meldefrist von 3 Wochen eingehalten.
3. Unter diesen Aspekten möchte ich mit allem
Nachdruck auch darauf hinweisen, dass von der Redakteurin einer bezirksweiten
Gratiszeitung auf Grund eines Telefonates mit mir keine Falschmeldung
publiziert worden ist.
4. Meines Rechtsverständnisses nach ist die Einhaltung
von Gesetzen - wie zB im Berich der Abwasserentsorgung - häufig mit
Kosten verbunden. Der Hinweis aufgrund persönlicher Umstände,
kein Geld für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu haben,
ist aus meiner Sicht keine ausreichende Begründung.
Freundliche Grüße
Bgm. DI Franz Xaver Hölzl
Marktgemeinde Weitersfelden
4272 Weitersfelden 11
Tel: 07952/6255
M: 0664/8403094
e-mail: gemeinde@weitersfelden.ooe.gv.at
VERANSTALTUNG HEUTE ABEND BEI DIR
16 07 2010 13:23
Lieber Franz
Auf Grund einer Terminkollision kann ich leider heute Abend nicht zu Deiner
Veranstaltung kommen. Das Erkennen des Innovationscharakters des von mir
entwickelten Projekts aus Deiner Position als Bgm ist ja wohl auch auszuschliessen.
Ich erinnere an diverse feindseligen Aktionen Deinerseits, was meine Tätigkeit
im Kultur- und ÖkoBereich betrifft. Insbesondere an die Falschmeldung,
die eine Redakteurin einer bezirksweiten Gratiszeitung auf Grund eines
Telefonats mit Dir publiziert hat.
Apropos kulturelle Tätigkeit.
In meiner electronischen Nachricht vom 22 03 2010 14:13 ersuche ich um
finanzielle Unterstützung des Kulturprogramms 2010 von Backwood Association.
In Deiner electronischen Nachricht vom 29 03 2010 10:20 Uhr beziehst Du
Dich auf den Gemeinderatsbeschluss vom 17 Dez 2009 und lässt mich
wissen, dass "von einer abermaligen Behandlung in einer der nächsten
GR Sitzungen bis auf weiteres Abstand genommen wird."
Diese Vorgehensweise stößt auch im Büro der Kulturplattform
OÖ, dem Dachverband der Kulturinitiativen, auf Unverständnis.
Ich ersuche nun erneut, wie erstmals im Schreiben vom 30 März 2010,
um Zusendung dieses Beschlusses vom 17 Dez 2009, da ich das Büro
des LH davon informieren möchte.
schöne Grüße
Karl
KANAL STATT KULTUR
05 07 2010 15:28
maria.knapp@bezirksrundschau.com
Liebe Maria
Gratulation zu dem couragierten Artikel Kanal statt Kultur von unlängst.
Toll recherchiert auch. Die eine oder andere Ungenauigkeit ist halt passiert.
Wahrscheinlich hast Du den lieben Brief vom Bgm Franz an mich nicht mehr
rechtzeitig anschauen können. Ich hätte ihn Dir ja am Telefon
vorgelesen und habe Dir noch geschrieben, dass ich den Brief ins Internetz
geschickt habe. Das ist praktisch und Du kannst ganz einfach am Computer
auch ins Internetz gehen und Dir den Brief jetzt noch einmal in Ruhe anschauen.
Ich darf Dich ansonsten noch ganz herzlich zu unserer nächsten Veranstaltung
in der Garage Drushba in Harrachsthal einladen. Es handelt sich um einen
wissenschaftlichen Vortrag mit dem Titel EMISSIONSBILANZ DER TROCKENTOILETTE
und anschliessende Diskussion zu dem Thema SCHEISSE VERGOLDEN ODER KULTUR
FÖRDERN? Auch Bgm Franz werde ich dazu ganz herzlich einladen. Datum:
FR 09 Juli 2010 20:00Uhr
Wenn Du so lieb sein magst und den Text als Leserbrief abdruckst. Da sparst
Du dann gleich eine extra Ankündigung.
schöne Grüße
Karl Katzinger
Präsident Backwood Association
Betreff: UNTERSAGUNG DER VERANSTALTUNG
22 JUNI 2010
Von: INSTITUTE OF POSTVIRTUAL REALITY backwood@servus.at
Datum: 21 06 2010 09:17
An: Franz Xaver Hölzl hoelzl@weitersfelden.ooe.gv.at
Josef Mühlbachler muehlbachler@weitersfelden.ooe.gv.at
BH Freistadt bh-fr.post@ooe.gv.at
Stefan Ellmer stefan.ellmer@polizei.gv.at
Sehr geehrter Bürgermeister Hölzl
Sehr geehrter Amtsleiter Mühlbachler
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 16 Juni 2010, in dem Sie das Konzert
des Ensembles DAKHA BRAKHA aus Kiew untersagen, können wir Ihnen
zur Beruhigung folgende Info anbieten. Auch wir sind mittlerweile davon
überzeugt, dass der Rechtssstaat in seinen Grundfesten erschüttert
wird, wenn die Veranstaltung einer seit 17 Jahren in der Gemeinde tätigen
Kulturinitiative nicht bereits sechs Wochen vorher, sondern erst knapp
zwei Wochen vorher angezeigt wird. Etwas enttäuscht sind wir aber
von Ihren Maßnahmen, bloß die örtliche Polizeiinspektion
um Mitwirkung an einer möglichen Schliessung und Räumung der
Veranstaltung zu bitten. Ich persönlich hätte mir auf Grund
der Schwere des Vergehens zumindest den Einsatz einer Einheit des Bundesheeres
und eine lückenlose Sicherung des Luftraumes über Harrachstal
durch eine EuroFighter Staffel erwartet.
In einer Telefonkonferenz des Vorstandes von Backwood Association Culturelle
ist dieses Gremium zwischenzeitlich zu dem Ergebnis gekommen, von der
beabsichtigten Durchführung der Veranstaltung nach §1 Abs 1
des OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetzes Abstand zu nehmen.
Es wurde in dieser Konferenzschaltung einhellig für sinnvoll erachtet,
die Veranstaltung nach § 1, Abs 2, Zahl 4 OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetz
abzuhalten. Diese Ausnahmebestimmung bezieht sich auf "Veranstaltungen,
die historisch gesehen im Brauchtum begründet sind". Die gegenständliche
Veranstaltung firmiert jetzt als Sonnwendfeier und wird von uns als solche
betitelt.
Falls die Abhaltung der Veranstaltung in diesem Kontext, also als Sonnwendfeier,
das rechtssstaatliche Gefüge der Republik noch immer in Gefahr bringen
sollte, dann erlaube ich mir noch die Variante anzubieten, diese Veranstaltung
als reine Privatangelegenheit meinerseits anzusehen. Die zu erwartenden
Gäste wurden von mir persönlich eingeladen. Die Veranstaltung
wurde auf Grund von Zeit-, Geld- und Personalmangel auch nicht öffentlich
beworben.
mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger
Vorsitz Backwood Association Culturelle und
privat
Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235
email: backwood@servus.at www.backwood.at
DI Franz Hölzl
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 30 März 2010
betrifft: emial vom 29 März 2010 10:20 Uhr
Sehr geehrter Herr Hölzl
Ad MELDEFRISTEN VON VERANSTALTUNGEN
Ich beziehe mich auf Ihr emial vom Thu, 11 Mar 2010 09:01:29 +0100 in
der Sie die Drohung aussprechen, dass ich 'bei Abhaltung der angekündigten
Veranstaltung mit den entsprechend rechtlichen Konsequenzen zu rechnen
haben werde.'
Mein Ersuchen, emial vom Thu, 11 Mar 2010 11:09:11 +0100 um Aufklärung,
'auf welcher Rechtsgrundlage Sie mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen
drohen' ist bis dato unbeantwortet geblieben.
In Ihrem gegenständlichen emial schlagen Sie zwar moderatere Töne
an, raten aber von der Abhaltung von öffentlichen Veranstaltungen
dringend ab und sprechen von Schritten, die der Gemeinde vorbehalten bleiben.
Ich ersuche auch zu dieser Mitteilung um Bekanntgabe, auf welcher Rechtsgrundlage
sie beruht.
Ad VERANSTALTUNGSSTÄTTENBEWILLIGUNG
Wie in meinem Schreiben vom 23 Feb 2010 ausgeführt, kann ich das
Prozedere der Umwidmung nur bei einer verbindlichen Zusage des Gemeindevorstandes
hinsichtlich Erlass der Umwidmungskosten beginnen.
Ich ersuche, die Stellungnahme des Gemeindevorstandes zu übermitteln.
Ad MÄNGELBEHEBUNG
Zu den aufgelisteten Mängeln auf Seite 2, Schreiben vom 02 Februar
2010, die durch den Bausachverständigen bei der Besichtigung des
Gebäudes am 5 Mai 2009 festgestellt wurden.
Fluchtwegorientierungsbeleuchtung: ist funktionsfähig.
Beim Test waren möglicherweise nicht alle Sicherungen herausgedreht.
Jedenfalls funktioniert die Leuchte bei Betätigung des Trennschutzschalters.
Ortsveränderliche Leitungen: die Kabel wurden wieder auf die Kabelrollen
aufgerollt
Stromleitungen: werden in Schutzrohren geführt. Lediglich Datenleitungen
und 12 Volt Leitungen nicht.
Ortsveränderliche Scheinwerfer: wurden abgebaut.
Feuerlöscher: Schon seit Beginn der Veranstaltungstätigkeit
befinden sich zwei Feuerlöscher, periodisch überprüft,
in dem Gebäude.
Heizöffnung Kachelofen: Blech wurde befestigt.
Trinkwasserversorgung: Das Trinkwasser wird im Supermarkt gekauft oder
von der Quelle Maria Bründl, St. Oswald, geholt. Dies schon seit
Jahren.
Abwasserentsorgung: im Gebäude gibt es keine Rohrleitungen.
WC: Da es kein WC (engl. water closet) gibt, kann es auch keine dem RückStand
der Technik entsprechende WC Anlage geben. Wir verwenden eine Toilette
des Typs: trocken. Dies entspricht den Grundsätzen der Ökologie
und den Kriterien von Nachhaltigkeit. Wenn Sie die Emissionsbilanz einer
Kunststofftoilette, wie sie auf Zeltfesten und ähnlichen Veranstaltungen
legal verwendet werden ausrechnen können, bin ich gerne bereit die
Emissionsbilanz der von mir entwickelten Trockentoilette dem gegenüberzustellen.
Rauchverbot: In dem Gebäude wurde schon Jahre bevor darüber
offiziell diskutiert wurde, nicht mehr geraucht. Rauchfreier Veranstaltungsraum
stand erstmals 2006 auf unseren Einladungskarten.
Dachbodenöffnung: wurde versperrt
Allgemein darf ich noch darauf hinweisen, dass in dem
Gebäude Garage Drushba Veranstaltungen des
Kulturvereins Backwood durchgeführt werden. Von Ihnen werden diese
Veranstaltungen auch als 'sogenannte Kulturveranstaltungen' bezeichnet.
Dies erklärt wohl auch das lebhafte Interesse Ihrerseits an den Aktivitäten
des Vereins.
Die Garage Drushba ist weder eine Disco noch ein Feuerwehr- oder sonstiges
Zeltfest. Unser Programm verfolgt Ziele, die im Kontext von Bildung, Kommunikation
und Ökologie stehen. Naturgemäss ziehen diese Themen kein Massenpublikum
an.
Anders gesagt: die Intention des Vereins ist nicht das Erzielen von Profiten
durch den Verkauf von alkoholischen Getränken, wie dies bei den oben
erwähnten Veranstaltungsorten der Fall ist. Die von Ihnen bzw dem
Sachverständigen bemühten Verordnungen sind ursächlich
auf die erwähnten Veranstaltungsorte zugeschnitten. Ist ihre restriktive
Anwendung auf eine bescheidene Kulturinitiative tatsächlich geeignet,
ein befriedigendes Gefühl zu erzeugen? Warum versuchen Sie es nicht
einmal mit dem umgekehrten Weg? Unterstützen Sie doch lieber unsere
Arbeit.
Ad KULTURFÖRDERUNG
Sie verweisen in Ihrer Ablehnung der Behandlung unseres Antrages um Förderung
des Kulturprogrammes 2010 auf den Gemeinderatsbeschluss vom 17 Dez 2009.
Ich ersuche um Zusendung dieses Beschlusses.
mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger
WG: REDAKTIONSSCHLUSS UND KULTURPROGRAMM
Buergermeister@weitersfelden.ooe.gv.at
29.03.2010 10:20 Uhr
gemeinde@weitersfelden.ooe.gv.at
franz.xaver.hoelzl@aon.at
Sehr geehrter Herr Katzinger! Lieber Karl!
Anbei beantworte ich unten stehende mails bzw. das Schreiben vom 23. Februar
2010:
Ankündigungen im Nachrichtenblatt der Gemeinde
Du kannst natürlich Veranstaltungen beim Gemeindeamt mit dem Ersuchen
um Publikation im Nachrichtenblatt melden. Ich weise jedoch darauf hin,
dass die tatsächliche Publikation im Ermessen des Bürgermeisters
bzw. der Redaktionsverantwortlichen liegt.
Das nächste Nachrichtenblatt wird nächste Woche an die Haushalte
gehen. Redaktionsschluss ist morgen Di., 30. März 2010. Der Termin
der übernächsten Ausgabe ist noch nicht fixiert.
Meldefristen von Veranstaltungen
Grundsätzlich sind die Meldefristen gemäß Veranstaltungssicherheitsgesetz
einzuhalten.
Falls es sich um öffentliche Veranstaltungen in der Garage Drushba
handelt, ist jegliche Mitteilung irrelevant, gleichgültig innerhalb
welcher Frist diese gemeldet wird, da für die Garage Drushba keine
Veranstaltungsstättenbewilligung vorliegt. Aus diesem Grund wird
von der Abhaltung von öffentlichen Veranstaltungen in der Garage
Drushba aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen dringend
abgeraten.
Falls dies nicht berücksichtigt wird, bleiben der Gemeinde weitere
Schritte vorbehalten.
Veranstaltungsstättenbewilligung - weitere Vorgehensweise
Wie im Schreiben vom 4. Februar 2010 mitgeteilt, kann die Gemeinde die
Änderung in der Flächenwidmung einleiten und auch die Verfahrenskosten
- vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeindevorstandes - übernehmen.
Dies wird aber nur dann erfolgen, wenn von dir
1. der ausdrückliche Wunsch auf Änderung des Flächenwidmungsplanes
schriftlich erfolgt,
2. alle vom Bausachverständigen am 5. Mai 2009 festgestellten Mängel
unverzüglich behoben werden; der geplante Zeitrahmen der Mängelbehebung
incl. Fertigstellungstermin schriftlich der Gemeinde mitgeteilt wird.
Dann erfolgt eine abermalige Begutachtung durch den Bausachverständigen.
Die unverzügliche Mängelbehebung ist - meiner Meinung nach -
eine wesentliche Voraussetzung für den Gebührenerlass für
die Umwidmung.
Es liegt in deinem Ermessen, ob du - wie im Schreiben vom 23. Februar
angekündigt - einen Kommentar zu den aufgelisteten Mängeln übermittelst.
Für die Ausstellung einer Veranstaltungsstättenbewilligung ist
die Mängelbehebung und der Widmungskonsens ausschlaggebend.
Wenn diese schriftlich verbindlichen Mitteilungen (siehe Punkt 1. und
2.) bei der Gemeinde nicht einlagt, werden bis auf Weiteres keine weiteren
Schritte durchgeführt.
Kulturförderung
Bezüglich Kulturförderung ist aufgrund der unveränderten
Sachlage der Gemeinderatsbeschluss vom 17. Dezember 2009 vollinhaltlich
aufrecht. Von einer abermaligen Behandlung in einer der nächsten
Gemeinderatssitzungen wird bis auf Weiteres Abstand genommen.
Freundliche Grüße
Bgm. DI Franz Xaver Hölzl
Marktgemeinde Weitersfelden
4272 Weitersfelden 11
Tel: 07952/6255
M: 0664/8403094
e-mail: gemeind
REDAKTIONSSCHLUSS UND KULTURPROGRAMM
25.03.2010 10:57 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich möchte in der Gemeindezeitung einen Vortrag ankündigen,
und ersuche um Bekanntgabe des Zeitpunkts des Erscheinens der nächsten
Ausgaben bzw bis wann ich das Info Material jeweils spätestens übermitteln
müsste.
Weiters ersuche ich um eine Reaktion auf meine Nachricht vom 22.03.2010
14:13 Uhr mit dem Betreff: Kulturprogramm 2010 Verein Backwood
mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger
Kulturverein Backwood
KULTURPROGRAMM 2010 VEREIN BACKWOOD
22.03.2010 14:13 Uhr
Sehr geehrter Herr Mühlbachler
Der Kulturverein backwood beabsichtigt eine Veranstaltung anzukündigen.
Soweit ich informiert bin, gibt es dafür eine Frist von 6 Wochen.
Da Veranstaltungen oft auch spontan realisiert werden oder überraschend
zustande kommen, ersuche ich um Mitteilung, ob es ausreicht, eine Veranstaltung
drei bis vier Wochen vorher anzukündigen.
Weiters ersuche ich die Gemeindeverwaltung, das Kulturprogramm 2010 des
Vereins finanziell zu unterstützen. Sinngemäß darf ich
unseren Antrag vom Vorjahr bemühen. Prinzipiell bleibt der Antrag
gleich. Sollte es für die Entscheidung des Gemeinderates notwendig
sein, das Programm 2010 im Detail vorzulegen, ersuche ich um Mitteilung.
Informieren Sie mich bitte auch vom Zeitpunkt der GR Sitzung, da ich diese
mitverfolgen möchte.
Meine letzte Nachricht an Sie ist bis dato unbeantwortet. Ich hoffe, dass
Sie eventuell in einer Arbeitspause Zeit finden können, auf diese
Nachricht zu antworten.
mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger
Betreff: Re: WG: Veranstaltung am 13. 03. 2010 in der
Garage Drushba
Datum: Thu, 11 Mar 2010 11:09:11 +0100
Von: INSTITUTE OF POSTVIRTUAL REALITY <backwood@servus.at>
Firma: BACKWOOD ASSOCIATION
An: Josef Mühlbachler <muehlbachler@weitersfelden.ooe.gv.at>
CC: Bezirksverwaltungsbehörde Freistadt <bh-fr.post@ooe.gv.at>,
Stefan Ellmer <stefan.ellmer@polizei.gv.at>, Franz Xaver Hölzl
<franz.xaver.hoelzl@aon.at>
Referenzen: 1
Sehr geehrter Herr Mühlbachler
Sehr geehrter Herr Hölzl
Ich habe in der Zeitung TIPS FREISTADT keine Veranstaltung beworben, sondern
einer Redakteurin eine persönliche Einladungskarte zu einem Vortrag
übermittelt. Ohne irgendeinen Kommentar. Alle übrigen versendeten
Karten sind ebenfalls persönlich adressiert.
In dem von Ihnen erwähnten Veranstaltungssicherheitsgesetz steht
unter 1. ABSCHNITT
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN § 1 Geltungsbereich
(2) Dieses Landesgesetz gilt nicht für:
3. Veranstaltungen, die überwiegend Zwecken der Wissenschaft, des
Studiums, des Unterrichts sowie der Volks-, Jugend- oder Erwachsenenbildung
dienen, insbesondere Vorträge, Kurse und Vorlesungen sowie Ausstellungen
in und Museen;
Ich ersuche um Aufklärung, auf welcher Rechtsgrundlage Sie mit 'entsprechenden
rechtlichen Konsequenzen' drohen.
mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger
Betreff: WG: Veranstaltung am 13. 03. 2010 in der Garage
Drushba
Datum: Thu, 11 Mar 2010 09:01:29 +0100
Von: Josef Mühlbachler<muehlbachler@weitersfelden.ooe.gv.at>
An: "'backwood@servus.at'" <backwood@servus.at>
CC: "'bh-fr.post@ooe.gv.at'" <bh-fr.post@ooe.gv.at>, "'stefan.ellmer@polizei.gv.at'"
<stefan.ellmer@polizei.gv.at>, "'franz.xaver.hoelzl@aon.at'"
<franz.xaver.hoelzl@aon.at>
Sehr geehrter Herr Katzinger!
Sie haben in der Zeitung "Tips Freistadt" vom 10. März
2010 einen Vortrag für Samstag, 13. März 2010, 20:00 Uhr in
der Garage Drushba beworben.
Außerdem wurde dem Gemeindeamt mitgeteilt, dass Sie zusätzlich
Einladungen zu dieser Veranstaltung versendet haben.
Wir weisen Sie darauf hin, dass für die "Garage Drushba"
derzeit keine rechtsgültige Veranstaltungsstättenbewilligung
besteht und Sie bei Abhaltung der angekündigten Veranstaltung mit
den entsprechend rechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben werden.
Hinweis: Im Veranstaltungssicherheitsgesetz sind keine Ausnahmen für
Kultur- oder Bildungsveranstaltungen enthalten.
Der Bürgermeister:
DI Franz Xaver Hölzl
Marktgemeindeamt
4272 Weitersfelden 11
Karl Katzinger4
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235
email: backwood@servus.at www.backwood.at
DI Franz Hölzl
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 23 Feb 2010
betrifft: Umwidmung. Schreiben vom 04 Feb 2010
Sehr geehrter Herr Hölzl
Das Umwidmungsverfahren übersteigt meine Kräfte. Sowohl finanziell
als auch vom bürokratischen Aufwand her. Ich denke, dass das Regelwerk
Veranstaltungsstätten-bewilligung auch nicht für so unbedeutende
Orte wie die Garage konzipiert worden ist, sondern für kommerzielle
Einrichtungen.
Im Durchschnitt fanden in den letzten Jahren 6 Veranstaltungen statt.
Davon ein Vortrag, zwei DokuFilm Vorführungen, 2 Veranstaltungen
mit traditioneller, unverstärkter Musik in Verbindung mit einer Einführung
in Tanzschritte. Veranstaltungen, die nach §1 Abs 2 Zahl 3 und 4
Veranstaltungssicherheitsgesetz ohnehin nicht in den Geltungsbereich dieses
Gesetzes fallen.
Falls Sie es trotzdem sinnvoll finden, das Prozedere der Umwidmung durchzuführen,
könnte ich dies nur mit Ihrer Unterstützung im bürokratischen
Verfahren und nur mit einer verbindlichen Zusage hinsichtlich Erlass der
Umwidmungskosten.
Was die Durchführung weiterer ähnlicher Veranstaltungen betrifft,
ersuche ich um Mitteilung, wie diese bürokratisch zu handhaben ist.
Kommentar zu den aufgelisteten Mängeln, die der Bausachverständige
anläßlich der Besichtigung des Gebäudes festgestellt hat,
und Bericht zu den durchgeführten Maßnahmen, kann ich umgehend
übermitteln.
mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger
Backwood Association Culturelle
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235
backwood@servus.at www.backwood.at
Verwaltung
Gemeindeamt
4272 Weitersfelden 02 November 2009
betrifft: Antrag um Veranstaltungsstättenbewilligung
von Mitte September 2009
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich ersuche um Bekanntgabe der Hindernisse, die der
Übermittlung der gegenständlichen Bewilligung entgegenstehen.
Schliesslich habe ich den Antrag schon vor eineinhalb Monaten gestellt.
mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger
Backwood Association Culturelle
Vorsitz
PS Ersuche weiters um Bekanntgabe des Termins der GR Sitzung, an der unser
Antrag um Förderung des kulturellen Programmes 2009 auf der Tagesordnung
steht.
Backwood Association Culturelle
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235
backwood@servus.at www.backwood.at
Gemeinderat und Verwaltung
Gemeindeamt
4272 Weitersfelden 02 November 2009
betrifft: Förderung kultureller Veranstaltungen
Sehr geehrte Damen und Herren in der GemeindeVerwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren im Gemeinderat
In einem mit 28 Juni 2009 datierten Schreiben des Bürgermeisters
fordert jener, bzw stellt er sie fest, nämlich eine Anschlusspflicht
an ein Kanalnetz und zwar die des Gebäudes, in dem der Verein BACKWOOD
ASSOCIATION kulturelle Veranstaltungen realisiert. Dieses Gebäude
aber hat keinen Wasseranschluss, es gibt dort keine Rohrleitungen.
In zitiertem Schreiben werden übrigens die kulturellen Aktivitäten
des Vereins BACKWOOD ASSOCIATION CULTURELLE als sogenannte Kulturveranstaltungen
mit Musik-, Theater- und Filmvorführungen bezeichnet.
Dazu darf ich feststellen, dass es sich um Kulturveranstaltungen handelt
und nicht um sogenannte Kulturveranstaltungen. Es werden von mir als Einzelperson
und später im Rahmen einer Vereinsstruktur bereits seit 1993 in kleinem
Rahmen Kulturveranstaltungen realisiert. Diese werden, wenn auch nur marginal,
sowohl von der Landeskulturdirektion als auch vom Bundesministerium Unterricht,
Kunst und Kultur gefördert. Beim BMUKK ist für eine Förderung
die Empfehlung eines Beirats notwendig. Die personelle Zusammensetzung
dieses Beirats wechselt in zeitlichen Abständen. Es darf auch etwas
abgelegen hier im Wald angenommen werden, dass diesem Gremium Fachleute
aus dem Kulturbereich angehören.
Die Feststellung einer Anschlusspflicht eines Gebäudes, das über
keinen Wasseranschluss verfügt und die offensichtliche Geringschätzung
der kulturellen Aktivitäten des Vereins BACKWOOD ASSOCIATION CULTURELLE
geben Grund zur Vermutung, dass hier eine persönliche, grundlegend
ablehnende Haltung des Bürgermeisters vorliegt. Worauf diese Meinung
gründet, bleibt schleierhaft, weil der Herr Bgm noch keine einzige
unserer Veranstaltungen besucht hat.
Wie bereits erwähnt, führen wir seit 1993 in Harrachsthal kulturelle
Veranstaltungen durch. Das Spektrum des MusikAngebots umfasst unverstärkte
Volksmusik, klassisches Streichquartett, Jazz, Rock, Rap und HipHop, Ethno,
electronische und experimentelle Musik. Es wurden Ausstellungen von künstlerischer
Fotografie und bildender Kunst realisiert. Weiters wurden experimentelle
TheaterGruppen präsentiert und Dokumentarfilme gezeigt. Die Initiative
selbst wurde mehrmals zum Festival der Regionen eingeladen, einem landesweiten
Kulturprojekt, wo eine Jury die Projekte auswählt.
In dem erwähnten, wasserleitungslosen Veranstaltungsgebäude
waren seit 1993 KünstlerInnen und KulturaktivistInnen aus Frankreich,
Holland, Dänemark, Italien, Schweiz, Tschechien, Slowakei, Ungarn,
Polen, Serbien, Bosnien, Ukraine, Russland, Nepal und Zimbabwe zu Gast.
Dies alles wurde unter folgenden Bedingungen realisiert: geringfügige
finanziellle Unterstützung seitens der KulturAdministration, aufwendiger
persönlicher Einsatz und permanente Improvisation. Nicht verwunderlich
ist, dass die GemeindeVerwaltung nie einen lausigen Cent dazugezahlt hat.
Auf der website der Gemeinde ist die Kulturinitiative nicht einmal aufgelistet,
sie existiert gar nicht. Andererseits aber stellt der Bürgermeister
für die location, das Veranstaltungsgebäude, eine Anschlusspflicht
fest und versucht so für seine Freunde, die Kanalnetzbetreiber, fette
Anschlussgebühren zu akquirieren.
Abgesehen davon entnehmen wir jedoch freudig der periodischen
Publikation der GemeindeVerwaltung in diesem Jahr, dass es hin und wieder
einen Beschluss gibt, kulturelle Aktivitäten zu unterstützen,
wie etwa den eines Projekts von jungen AktivistInnen im Umfeld der JUGENDTANKSTELLE,
die ja offenbar eine Herzensangelegenheit des Bürgermeisters ist.
Wir finden diesen Entschluss des Gemeinderats auch gut.
Nicht zuletzt deshalb und in Hinblick auf das OÖ
KULTURFÖRDERUNGSGESETZ (LGBl. Nr 77/1987), welches das Recht jeder
LandesbürgerIn auf Teilnahme am kulturellen Leben der Gemeinschaft
sichert und die Intention verfolgt, der Entstehung eines regionalen Kulturgefälles
innerhalb des Landes entgegenzuwirken, beantragen wir eine Förderung
unseres kulturellen Programmes 2009 mit einem Betrag von € 2000,00.
Diesem Schreiben ist unser ProjektAntrag, der auch die Grundlage der Förderungen
durch Land OÖ und BMUKK bildet, angeschlossen. Sie können daraus
die Details entnehmen. Die bereits realisierten Projekte sind auf unsere
website www.backwood.at dokumentiert.
Abschliessend ersuche ich noch darauf zu verzichten,
uns mit dem unter Beamten so beliebten NullsatzTextBaustein EINE FINANZIELLE
UNTERSTÜTZUNG IST AUS BUDGETÄREN GRÜNDEN LEIDER NICHT MÖGLICH
zu verarschen.
mit freundliche Grüssen
Karl Katzinger
Backwood Association Culturelle, Vorsitz
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