Backwood Association Culturelle
Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden


Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 07 April 2011


betrifft: Pol-203/K-205-2011 vom 24 März 2011


BERUFUNG / VORSTELLUNG


Bgm Hölzl verbietet erneut eine Veranstaltung des Kulturverein Backwood. Als Begründung führt er §7Abs4 an und beruft sich auf die zusätzlichen Auflagen, Bedingungen und Befristungen, die er unter dem Titel BEFUND detailliert.
Die gelisteten Auflagen unterscheiden sich ganz wesentlich von den am 05 Mai 2009 festgestellten Mängel des Bausachverständigen, die ich hier zur Information anführe:

Die Fluchtwegorientierungsbeleuchtung war nicht funktionsfähig.
Ortsveränderliche Leitungen (Kabel udgl.) sind im Besucherbereich vorhanden (Stolpergefahr)
Stromleitungen werden nicht in Schutzrohren geführt und sind nicht ordnungsgemäß an Wänden und Decken befestigt.
Ortsveränderliche Scheinwerfer und Beleuchtungskörper sind nicht ausreichend standfest aufgestellt.
Für die erste Feuerlöschhilfe ist kein Handfeuerlöscher vorhanden.
Bei der Heizöffnung des Kachelofens ist das Blech am Fußboden nicht fix befestigt.
Eine einwandfreie Trinkwasserversorgung ist nicht vorhanden.
Eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung (dem Stand der Technik entsprechende WC-Anlagen) ist nicht gegeben.
Eine Kennzeichnung des Rauchverbotes im Eingangsbereich ist nicht vorhanden.
Die Dachbodenöffnung ist zu versperren.

Zu diesem Auflagenkatalog habe ich am 30 März 2010 Bgm Hölzl geantwortet:
Ad MÄNGELBEHEBUNG
Zu den aufgelisteten Mängeln auf Seite 2, Schreiben vom 02 Februar 2010, die durch den Bausachverständigen bei der Besichtigung des Gebäudes am 5 Mai 2009 festgestellt wurden.

Fluchtwegorientierungsbeleuchtung: ist funktionsfähig. Beim Test waren möglicherweise nicht alle Sicherungen herausgedreht. Jedenfalls funktioniert die Leuchte bei Betätigung des Trennschutz-schalters.
Ortsveränderliche Leitungen: die Kabel wurden wieder auf die Kabelrollen aufgerollt
Stromleitungen: werden in Schutzrohren geführt. Lediglich Datenleitungen und 12 Volt Leitungen nicht.
Ortsveränderliche Scheinwerfer: wurden abgebaut.
Feuerlöscher: Schon seit Beginn der Veranstaltungstätigkeit befinden sich zwei Feuerlöscher, periodisch überprüft, in dem Gebäude.
Heizöffnung Kachelofen: Blech wurde befestigt.
Trinkwasserversorgung: einwandfrei. Das Trinkwasser wird gekauft oder von der Quelle Maria Bründl, St. Oswald, geholt. Dies schon seit Jahren.
Abwasserentsorgung: im Gebäude gibt es keine Rohrleitungen.
WC: Da es kein WC (engl. water closet) gibt, kann es auch keine dem RückStand der Technik entsprechende WC Anlage geben. Wir verwenden eine Toilette des Typs: trocken.
Rauchverbot: In dem Gebäude wurde schon Jahre bevor darüber offiziell diskutiert wurde, nicht mehr geraucht.
Dachbodenöffnung: wurde versperrt

Die Auflagen im Bescheid vom 24 März 2011 unterscheiden sich auffallend.
Als erstes wird dort erwähnt, dass Zitat bis dato kein positiver Trinkwasserbefund vorgelegt wurde. Zitat Ende
Dazu darf ich mich wie ein Papagei wiederholen, dass es in dem Gebäude Garage Drushba keine Rohrleitungen gibt. Also noch einmal: es gibt dort weder eine Zuleitung von Wasser noch Ableitungs-rohre. Darf man also sinngemäß erwarten, dass es über nicht zugeleitetes Wasser einen Befund geben kann? Dieser Umstand ist zumindest seit der Besichtigung durch den Bausachverständigen am 5 Mai 2009 amtsbekannt. Und doch findet diese Erwähnung des nicht vorgelegten Trinkwasserbefundes wieder Raum in einem Bescheid. Weiter unten im Bescheid wird sogar auf ein noch älterers Schreiben der Direktion Soziales und Gesundheit, Ernährungssicherheit und Veterinärwesen aus dem Jahre 2008 hingewiesen. Allein wohl die Erwähnung dieser Behörde soll wohl der Angelegenheit die fehlende Brisanz verleihen.
Weiter in der Liste der Auflagen.
Zitat Weiters schlägt die Tür nicht in Fluchtrichtung sondern nach innen auf. Die Tür besteht teilweise aus Glaselementen bei welchen nicht gewährleistet ist, dass sie aus Sicherheitsglas bestehen.
Die ursprünglichen Einfahrtstore wurden mit alten Glasfenstern und Glasflächen verschlossen. Die teilweise verglaste Tür und die Glasteile stellen einen Gefahrenbereich dar, da sie keineswegs aus Sicherheitsglas bestehen.
Zitat Ende
Dazu ist zu sagen:
In der Garage Drushba gibt es seit 1993 Veranstaltungen. Etwa 5-7 pro Jahr. Das ist ja nicht gerade überwältigend viel. Durchschnittlich also alle zwei Monate eine Veranstaltung. Und zwar unterschied-liche: Vorträge, DokuFilmvorführungen, Kurse im LandlerTanz, Theater- und Musikperformances.
Die ersten drei Kategorien fallen unter Bildungsveranstaltungen und damit auch aus dem Veranstaltungssicherheitsgesetz, sind hier also nicht relevant. Bei den Theater- und Musik-performances, die ich für die Garage Drushba in dem entlegenen Dorf Harrachsthal engagiere, bemühe ich mich solche auszuwählen, die einen experimentellen Ansatz versprechen. Anders ausgedrückt, ich versuche das Gegenteil von dem was gerade IN und HYPE ist, das Gegenteil von mainstream, zu präsentieren. Das hat nur für ein spezielles Zielpublikum Bedeutung. Überwiegend für Personen, die selbst im Kunst- oder Kulturbereich tätig sind. Keinesfalls kommen zu diesen Musik- oder Theaterperformances Mitglieder von Gemeinderäten, Bürgermeister, Gemeindeangestellte oder Personen und im speziellen Jugendliche, die sich üblicherweise auf Feuerwehrfesten wohlfühlen und/oder in Discos abhängen. Theater- und Musikperformances in der Garage Drushba haben mehr einen Info- und Bildungscharakter denn einen reinen Unterhaltungswert. Aus diesem Grund fallen hier auch keine Alkoholisierten durch den Raum. Im übrigen handelt es sich um Stammpublikum. Die alten Glasfenster in den ehemaligen Toren und sonstwo stellen für diese Gruppe von Menschen in etwa dasselbe Risiko, Sicherheitsrisiko, dar wie die Fenster in ihren eigenen Wohnungen oder in dem Büro, in dem sie arbeiten.
Nachdem sich auch kaum jemals mehr als 25-30 Besucher, im übrigen Stammpublikum, in dem 110 Quadratmeter grossen Raum aufhalten, ist es belanglos, wenn die Tür nach innen aufgeht.
Dass von den Glasfenstern und Scheiben ein Gefahrenmoment ausgehen soll, ist unwahrscheinlich und wurde dies vom Bausachverständigen im Mai 2009 auch nicht festgestellt. Feststellen darf ich noch, dass in den vergangenen 17 Jahren nicht eine Scheibe zu Bruch gegangen ist.
Weiter in der Liste der Auflagen:
Zitat In der nordwestlichen Aussenmauer ist ein Kamin eingebaut. Das Putztürchen befindet sich im sogenannten Veranstaltungsraum. Weiters ist ein Ofen im Ausmass von ca 1,63 x 2,0 m angeschlossen. Ein zweiter Rohranschluss in diesen Kamin von einem "Tischherd" ausgehend wurde ebenfalls durchgeführt. In wie weit diese Rohranschlüsse und das Kamintürl sowie der Kamin selbst in Takt sind, muss vom Rauchfangkehrermeister mittels eines Befundes bestätigt werden. Zitat Ende
Dazu muss gesagt werden:
Von den durchschnittlich 6 Veranstaltungen pro Jahr werden etwa die Hälfte in der kalten Jahreszeit durchgeführt. Von den anzeigepflichtigen Veranstaltungen, also Veranstaltungssicherheitsgesetz relevanten, sind es eine oder zwei. Der Ofen wird also einmal oder zweimal im Jahr geheizt. Während der Veranstaltung selbst wird nicht geheizt. Üblicherweise verheizt man in einem Kachelofen eine bestimmte Menge Holz auf einmal und sperrt dann den Kachelofen ab. So wird das auch im Veranstaltungsgebäude Garage Drushba gehandhabt. Der Tischherd wird nur von mir privat fallweise im Sommer verwendet.
Nachdem während einer Veranstaltung nicht geheizt wird, kann weder von dem mächtigen gemauerten Ofen noch vom Kamin oder Kamintürl ein wie auch immer konstruiertes Sicherheitsrisiko ausgehen. Der Befund eines Rauchfangkehrermeisters ist aus diesem Grund nicht erforderlich.
Weiter in der Liste der Auflagen.
Zitat Weiters wurde festgestellt, dass die Holzdecke über der Garage (Veranstaltungsraum) augenscheinlich keiner Brandwiderstandsklasse entspricht. Zitat Ende
Dazu muss gesagt werden:
Die Holzdecke befindet sich in vier Meter Höhe. Im Raum befinden sich zwei Hand-Feuerlöscher. Das Zeughaus der Freiwilligen Feuerwehr Harrachsthal befindet sich etwa 100m entfernt. Im Raum wurde schon Jahre vor der Debatte um rauchfreie Lokale nicht mehr geraucht.
Ein von dieser Holzdecke ausgehendes Sicherheitsrisiko wurde vom Bausachverständigen im Mai 2009 nicht festgestellt.
Ein von der Holzdecke ausgehendes Sicherheitsrisiko unter den wie bereits weiter oben beschriebenen für Veranstaltungen in der Garage Drushba spezifischen Charakteristika ist auszuschliessen.

Weiter in der Liste der Auflagen. Nun bereits zu den 2009 vom Bausachverständigen festgestellten Mängeln.
Zitat: Aufrecht bleiben Punkt 3 (Stromleitungen werden nicht in Schutzrohren geführt und sind nicht ordnungsgemäß an Decken und Wänden befestigt). Pkt 6 (Bei der Heizöffnung des Kachelofens ist das Blech am Fussboden nicht fix befestigt) Zitat Ende
Dazu ist zu sagen:
Stromleitungen werden schon immer in Schutzrohren geführt. Datenleitungen und 12 Volt Leitungen werden nicht in Schutzrohren geführt. Ich wiederhole: Datenleitungen und 12 Volt Leitungen. Ich ersuche das endlich irgendwanneinmal zu registrieren.
Das lose Blech beim Kachelofen ist bereits entfernt. Da der Ofen während einer Veranstaltung nicht geheizt wird, im Brennraum des Ofen auch nichts mehr brennt, wird auch ein nichtvorhandenes Ofenblech kein Sicherheitsrisiko mehr darstellen.

Weiter in der Liste der Auflagen:
Zitat: Pkt 8 (Eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung - dem Stand der Technik entsprechende WC-Anlagen - ist nicht gegeben. Zitat Ende
Dazu wiederum ist zu sagen:
Wie ich zuletzt am 30 März 2010 dem Amt und Bgm Hölzl wieder mitgeteilt habe, gibt es in dem Gebäude GARAGE DRUSHBA keine Rohrleitungen.
Eine dem Stand der Technik entsprechende WC Anlage funktioniert grob umrissen folgendermaßen: WC kommt aus dem Englischen und ist eine Abkürzung für water closet, zu Deutsch: Wasserklo.
In einem WC wird das sinnvollste Produkt des Menschen, seine Scheisse, mit etwa 10 bis 15 Liter Trinkwasser aus der sogenannten Klomuschel in ein Rohrleitungssystem gespült, in dem sich schon Waschlauge und ähnliche Füssigkeiten befinden. Dieser problematische Cocktail fliesst oder wird gepumpt in eine sündteure high tech Anlage, die Kläranlage, wo unter Aufwendung von beträchtlicher Energie der sogenannte Klärschlamm abgesondert und als Sondermüll klassifiziert wird. Ein problematischer Stoff also, der als solcher weiterbehandelt wird. Mit anderen Worten, schlicht und ergreifend ein Parade-Beispiel für rückständige Technik.
Die Garage Drushba ist mit einer Trockentoilette ausgestattet. Unterm Apfelbaum. Eine Trocken-toilette funktioniert auf Basis der Trennung der festen und flüssigen Fraktionen, die der Mensch dort produziert. Das heisst, es gibt zwei Behälter. Aus der festen Fraktion entsteht nutzbringender Kompost, aus der flüssigen wertvoller Stickstoffdünger. Und das alles ohne Energiezufuhr also ohne Emissionen.
Ausführliche Information zu dieser fortschrittlichen Technik lässt sich über Suchmaschinen im Internet abrufen. Auf der website www.backwood.at finden Sie auch meine Beschreibung des Projekts Trockentoilette.
Bei Annahme der Durchführung von 3 anzeigepflichtigen Veranstaltungen pro Jahr in der Garage Drushba, fallen in dieser Trockentoilette schätzungsweise 5-7 oder auch 9 Kilo Scheisse, also zukünftiger Kompost an und etwa 10 Liter Pisse, Stickstoffdünger. Das auf Grund der Qualität dieser Substanzen und hinsichtlich ihrer vorhandenen Quantitäten zu erwartende Sicherheitsrisiko halte auch ich für extrem bedrohlich und schlage vor, dass mit der Prüfung mindestens mehrere Fachabteilungen von Behörden, unabhängige Gutachter im In - und Ausland und auch Experten der WHO World Health Organization, Welt Gesundheits Organisation beauftragt werden sollten.

Abschliessend noch zu Pkt 9 und 10 in der Liste der Auflagen
Zitat Pkt 9 (Eine Kennzeichnung des Rauchverbotes im Eingangsbereich ist nicht vorhanden) und Pkt 10 (Die Dachbodenöffnung ist zu versperren) Zitat Ende
Dazu ist zu sagen:
In der Garage Drushba wurde schon Jahre bevor darüber offiziell debattiert wurde nicht mehr geraucht. Im Raum gibt es ein halbes Dutzend gut sichtbar angebrachter Hinweise mit dem Text: Rauchgelegenheit im Freien.
Der Zugang zur Dachbodentreppe wurde mittlerweile verunmöglicht.

ABSCHLIESSENDE FESTSTELLUNG

Die Untersagung der gegenständlichen Veranstaltung durch Bgm Hölzl ist unbegründet, hochgradig unverhältnismäßig und konstruiert. Ein weiterer Meilenstein in seinem persönlichen Kampf, eine Art Kleinkrieg, gegen mich, den Programmgestalter des Kulturverein Backwood.

CHRONOLOGIE DIESES KLEINKRIEGES:

28 Juni 2009
Bgm Hölzl stellt in seinem Schreiben die Anschlusspflicht an das Kanalnetz für das Gebäude Garage Drushba fest. Im Gebäude gibt es jedoch keine Rohrleitungen. Auf Grund meines Einspruches wird der Bescheid der Feststellung vom GR wieder aufgehoben.

17 Dez 2009
Der Antrag des Vereins Backwood Association um Förderung des Kulturprogrammes wird vom GR abgelehnt und zwar mit der dubiosen Begründung einer angeblich fehlenden Bewilligung nach dem OÖ Veranstaltungs-sicherheitsgesetz (VSG).
Es gibt jedoch auch kulturelle Veranstaltungen, die nicht unter das VSG fallen.

04 Feb 2010
Bgm Hölz teilt mit. Zitat Bis zur Erteilung der Veranstaltungsbewilligung nach dem OÖ Veranstaltungssicherheits-gesetz sind alle geplanten Veranstaltungen als konsenslos zu betrachten Zitat Ende.
Wie bereits angeführt gibt es auch Veranstaltungen, die vom VSG ausgenommen sind.

11 März 2010
Bgm Hölzl droht, dass ich Zitat bei Abhaltung der angekündigten Veranstaltung mit den entsprechenden rechtlichen Kosequenzen zu rechnen haben werde. Zitat Ende.
Bei der Veranstaltung handelte es sich um einen Vortrag mit dem Titel Deflation Reflation Inflation.
Ein Vortrag fällt unter die Ausnahmen des VSG.

12 März 2010
Polizeiprotokoll Polizeiinspektion Weitersfelden
Zitat Bürgermeister DiplIng Hölzl Xaver ersuchte am 12 03 2010 ho PI um folgende Kontrolle: Demnach findet am 13 03 2010 nächst dem Wohnhaus des Katzinger Karl, Harrachsthal 8, in der Garage "Drushba" ab 20 Uhr ein Vortrag zum Thema "Gold, Geld und Risioko" statt. Da es sich angeblich um einen Vortrag zur Erwachsenenbildung handelt, dürfte dieser nicht unter das Veranstaltungssicherheitsgesetz fallen. Für die Garage besteht allerdings keine Bewilligung einer Verwendungsänderung. Das heisst, dass auch keine öffentlichen Vorträge abgehalten werden dürfen, da es sich um eine Garage handelt. Öffentlich beworben wurde der Vortrag in der Zeitschrift Tips und im Internet. Da nicht auszuschliessen ist, dass auch andere Gesetze verletzt werden, möge bei der Kontrolle festgehalten werden, wie viele Personen vor Ort waren, welche PKW's (Kennzeichen notieren) in der Nähe geparkt waren und gegebenenfalls die Rechtfertigungsangaben von Katzinger Karl. Zitat Ende
Dieses Protokoll läßt den Schluss zu, dass es nicht die Idee des Beamten war, die KFZ Kennzeichen zu notieren, sondern die Idee des Bgm. Dies wird jedoch unter Top 8 der Anlage vom Bgm bestritten.

14 April 2010
Polizeiprotokoll vom 14 April 2010. Titel BERICHT
Zitat: Zum Erhebungsansuchen der Marktgemeinde Weitersfelden vom 30 März 2010 wird berichtet, dass die Garage des KARL KATZINGER"Drushba" nächst dem Haus Harrachsthal 8, 4272 Weitersfelden, am 10 04 2010 um 20:30 Uhr von GI Höbart während des Sektorenstreifendienstes auf anwesende Gäste überprüft wurde. Zitat Ende

28 Mai 2010
Noch ein Polizeiprotokoll.

16 Juni 2010
Bgm Hölzl verbietet eine Veranstaltung mit der Gruppe DAKHA BRAKHA aus Kiew. Grund: Die Veranstaltung wurde nicht fristgerecht angezeigt.

23 Juni 2010
Polizeibericht. Sachverhaltsdarstellung der Überprüfung durch die Polizeiinspektion.

03 August 2010
Bgm Hölzl erstattet Anzeige gegen mich wegen Verwaltungsübertretung nach dem OÖ Veranstaltungs-sicherheitsgesetz bei der BH Freistadt.

09 Sept 2010
Das Verwaltungsstrafverfahren gegen mich wird eingestellt.

17 Dez 2010
In der GR Sitzung wird der Antrag des Kulturverein Backwood um Förderung des Veranstaltungsprogrammes einstimmig abgelehnt.

18 Jän 2011
Der Bgm verbietet einen Tanzkurs Landler und schickt ein Räumkommando der Polizei mit der Begründung, es handle sich um eine anzeigepflichtige Veranstaltung. In einem TV Interview stellt er fest, dass 5 Personen an der Veranstaltung teilgenommen haben bzw teilnehmen wollten.
Drei der Besucher haben sich persönlich bei mir für den Kurs angemeldet. Zwei haben die Teilnahme längerfristig geplant, wie aus ihrem Prostestschreiben an Bgm Hölzl hervorgeht.
Sind das also Fakten die unheimlich typisch sind für eine anzeigepflichtige Tanzveranstaltung?

In Summe liefern diese Einzelaktionen von Bgm Hölzl ein deutliches Bild von seiner Einstellung zu den kulturellen Aktivitäten von Backwood Association: Nicht fördern sondern verhindern, Wasser abgraben, abdrehen, zudrehen. Sein Ziel ist es, eine für ihn unbequeme Einrichtung auszuschalten. Unbequem deshalb, weil von Backwood Association Kritik unter anderem an der Schuldenpolitik der Amtsführung geäussert wird. Zum Bau des Amtspalastes etwa, mit Rohbaukosten von 1,8 Mio Euro. Ein Palast für Verwaltungsbeamte. Für Kulturförderung aber können nicht einmal 10 Schilling zur Verfügung gestellt werden.
Die mir von Bürgermeister Hölzl übermittelte Liste von überzogenen Auflagen ist unter diesem Aspekt zu betrachten. Es geht tatsächlich nicht um sicherheitstechnische Details. Diese werden vorgeschoben und benutzt, um die Veranstaltungstätigkeit zu behindern, zu verhindern, abzudrehen. Der Hintergrund ist ein politischer.
Für das Verbot der gegenständlichen Veranstaltung wird der angeführte §7Abs4 strapaziert.
Jetzt einmal abgesehen von dem absurden Auflagenkatalog:
Der tatsächliche Grund für das Verbot der Veranstaltung ist die Missachtung des §7Abs5 durch Bgm Hölzl.


mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger

§7Abs5 Veranstaltungssicherheitsgesetz
Allein aus politischen oder religiösen Gründen darf die Durchführung einer anzeigepflichtigen Veranstaltung nicht untersagt und dürfen Auflagen, Bedingungen und Befristungen nicht vorgeschrieben werden.

 

 

BESCHEID DER GEMEINDE WEITERSFELDEN VOM
VERBOT EINER KONZERTVERANSTALTUNG AM 18 APRIL 2011

 

 

Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235 email: backwood@servus.at www.backwood.at


Bgm DI Franz Hölzl
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 06 Dez 2010


betrifft: GZ: Pol-206-2010 Berichtigung der Abfallgebühr vom 16 Nov 2010 und
Kulturförderung 2010


Dear Käpt'n Xavi


Ich halte das gegenständliche Schreiben in der Hand und bin überwältigt von der Großzügigkeit des Beschlusses des Gemeindevorstandes. Wenn dieses Gremium bei Planung und Ausführung des Amtspalastes ebenso großzügig beschlossen hätte, hätte sich der Neubau wohl erübrigt und die PalastAngestellten würden weiterhin in dem soliden alten Gebäude Ihrer unverzichtbaren Tätigkeit nachgehen. Spaß beiseite. Gehe ich recht in der Annahme, dass Ihr mir etwa 25 Jahre den Tarif eines Zwei- Personen-Haushaltes verrechnet? Falls dem so ist, errechnet sich über den Daumen gepeilt ein Guthaben, das den in der Lastschriftanzeige vom 25 Okt 2010 ausgewiesenen Betrag übersteigt. Wie auch immer. Ich schlage als Geschädigter vor, dass mir zumindest drei Viertel der zuviel verrechneten Kosten gutgeschrieben werden.

Wenn ich mich recht erinnere, hast Du unlängst im Gespräch erwähnt, dass der Antrag von Backwood Association um Förderung der kulturellen Tätigkeit bei der kommenden GR Sitzung auf der Tagesordnung steht.
Ich darf in diesem Zusammenhang noch einmal auf meine Ausführungen im Schreiben vom 07 Nov 2010 hinweisen. Speziell auf die Einnahmen, zu denen ich der Gemeinde seit Jahrzehnten verhelfe. Eine Förderung des Vereins Backwood Association mit € 1000,00 pro Jahr entspricht somit einer realen Belastung von gut € 100,00. Dies scheint mir ein mehr als faires Angebot, angesichts des langen Zeitraumes, in dem die GemeindeVerwaltung diese Einnahmen schon kassiert. Falls sich der GR in dieser Angelegenheit zu keinem Konsens entschliessen kann, ist mein bisheriges Entgegenkommen endend wollend anzusehen. Dies bezieht sich auf die erwähnten Einnahmen durch mich und den letzten Absatz im Schreiben vom 07 Nov 2010.


cheerio
Karl

 

 

 

Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235 email: backwood@servus.at www.backwood.at

Bgm DI Franz Hölzl
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 07 Nov 2010

betrifft: Gespräch am FR 22 Oktober 2010

Capt'n Xavi

Ich beziehe mich auf das eingangs erwähnte Gespräch, in dem es um mehrere verschiedene Angelegenheiten ging, worauf bis dato keine Reaktion erfolgte und die ich in der Folge noch einmal schriftlich in Erinnerung rufe:

ABFALLGEBÜHREN
Ich verweise auf mein Schreiben vom 29 Okt 2009, das ebenfalls unbeantwortet ist. Andererseits wird mir in periodischen Abständen eine Rechnung zugestellt, auf der neuerdings auch Mahngebühren aufscheinen. Ich erinnere an die Tatsache, dass Dr. R. seit mehreren Jahrzehnten bei mir gemeldet ist, tatsächlich aber nicht hier ist, weil er sich woanders aufhält oder auf Reisen ist. Ich verhelfe also der Gemeinde seit Jahrzehnten zu Einnahmen von achthundertirgendwas Euro pro Jahr. Ist das korrekt oder gehe ich fehl in dieser Annahme? Aufgrund dieser Einnahmen wäre es eher angebracht, mir überhaupt keine Vorschreibungen zuzuschicken.

KULTURFÖRDERUNG
Ich verweise auf mein bis dato unbeantwortetes Schreiben vom 17 Aug 2010, das ich der Einfachheit halber hier anfüge. Angesichts der oben erwähnten Einnahmen der Gemeinde durch mich, vorbehaltlich der Richtigkeit der Annahme, komme ich nicht umhin, die Verhinderung von Kulturförderung durch Dich als sehr, sehr böse anzusehen.

Lieber Franz
Du hast in der jüngeren Vergangenheit wiederholt von "großer Wertschätzung meiner kulturellen Aktivitäten" geschrieben. Einmal war auch von "sogenannten Kulturveranstaltungen" die Rede. Das können wir aber gerne Deinem ghost writer zuschreiben.
In der Sitzung des GR im Vorjahr im Amtspalast, in der unser Antrag auf Subvention abgeschmettert wurde, hast Du, wenn ich mich recht erinnere, als Begründung eine fehlende Veranstaltungsstättenbewilligung der location Garage Drushba strapaziert. Mittlerweile aber dürfte es sich bis ins Amtsgebäude herumgesprochen haben, dass Veranstaltungen auch nach § 7 Veranstaltungssicherheitsgesetz durchgeführt werden können und die unter § 1 Abs 2 angeführten Veranstaltungen von diesem Gesetz überhaupt ausgenommen sind.
Es steht also juristisch der Förderung des Kulturvereins Backwood durch die Gemeinde Weitersfelden nichts im Wege. Genau genommen auch im vergangenen Jahr nicht. Ich ersuche Dich und die Damen und Herren im GR deshalb, den Antrag von Backwood Association in der nächsten GR Sitzung auf die Tagesordnung zu stellen und eine ernstzunehmende finanzielle Förderung zu bewilligen.
Es ist für mich und den weiteren Vorstand von Backwood Association nicht nachvollziehbar, dass eine Gemeinde, die sich den Bau eines Amtsgebäudes mit Rohbaukosten von publizierten 1,8 Mio Euro leisten kann, keine 10 Schilling für eine seit 17 Jahren in der Gemeinde tätige Kulturinitiative übrig hat.
Falls zu unserem Ansuchen noch Unterlagen erforderlich sind, kann ich diese gerne nachreichen. Prinzipiell ist der Antrag ident mit dem von 2009, bloss die Namen von Gruppen und Ensembles haben sich geändert.
Interessieren würde den Vorstand des Vereins noch, wie hoch die Kosten des Innenausbaus des Amtsgebäudes ausgefallen sind. Diese wurden meines Wissens ja nicht publiziert. Wo und wann kann in diese Details Einsicht genommem werden?. Dies im Sinne der wohl wünschenswerten Transparenz und Nachvollziehbarkeit von öffentlichen Ausgaben.


ANKÜNDIGUNG VON VERANSTALTUNGEN
Mehrmals habe ich Dich ersucht, eine kurzfristige Ankündigung, 2-3 Wochen, zu akzeptieren. Gibt es eine Prognose zu Deiner Entscheidungsfindung?

Abschliessend muss ich darauf hinweisen, dass der Schneepflug in mein Wiesengrundstück hineinschiebt und dort reversiert. Bei dieser Nutzung handelt es sich um eine Gefälligkeit von mir. Ich hoffe, dass ich nicht annehmen muss, dass Du weiterhin so feindselig wie bisher agieren wirst, weil dann sehe ich wirklich keine Veranlassung mehr für dieses Entgegenkommen.
Ich bedanke mich ausserdem für das Verfahren, das Du und der Amtsleiter mir angehängt habt. Natürlich auch für die Polizeipräsenz bei unseren Veranstaltungen, insbesondere bei den Vorträgen. Laut Polizeiprotokoll vom 12 März hast Du sogar verlangt, dass die KFZ Kennzeichen der Besucher des Vortrages DEFLATION REFLATION INFLATION am 13 März 2010 festgehalten werden. Was versprachest Du Dir davon?


schöne Grüße
Karl


 

 

 

Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235 email: backwood@servus.at www.backwood.at

Bgm DI Franz Hölzl
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 18 August 2010

betrifft: Kanal Anschlussgebühr

Lieber Franz

Ich beziehe mich auf Deine electronische Nachricht vom 26 07 2010 10:16, in der Du mir mitteilst, "dass die Umsetzung des verpflichtenden Kanalanschlusses in nächster Zeit von der BH Freistadt stattfinden wird".
Ein paar Überlegungen zu der Anlage, an die Du mich so gerne anschliessen lassen willst.
Die feste Fraktion der menschlichen Ausscheidungen, jugendfrei auch Gacki genannt, ist prinzipiell ja harmlos im Vergleich zu anderen Erzeugnissen der Menschheit, wie Landminen, Radioaktivität, Eurofighter, Überwachungscameras etc, weil dieses angesprochene menschliche Produkt, vermischt mit anderem organischem Material in einem Verfahren, das Kompostierung genannt wird, sehr einfach wieder in den Naturkreislauf übergeführt werden kann. Die flüssige Fraktion menschlicher Ausscheidungen, auch Lulu genannt, läßt sich noch einfacher in den Naturkreislauf überführen. Zu Sträuchern, Bäumen oder auf die Wiese gegossen, fördert sie das Wachstum der Pflanzen und vertreibt die Wühlmaus.
So geschieht es aber nicht hierzulande, sondern die angesprochenen Fraktionen, Gacki und Lulu, werden nicht einmal getrennt, sondern mit Trinkwasser aufgespritzt und in der Folge mit Waschlauge, chemischen Putzmitteln, Resten von Medikamenten, organischem Material, Ölen und Fetten etc vermischt und durch ein Rohrleitungssystem in eine Anlage geleitet. Dort schliesslich wird unter ständiger Zuführung von Energie ein stinkender Schlamm produziert, den auf Grund seiner problematischen Zusammensetzung niemand haben will, der dann mit großem Energieaufwand getrocknet wird und sodann in von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommenen Anlagen verbrannt und in die Athmosphäre vergast wird.
Dieses Verfahren wird "dem Stand der Technik entsprechend" gepriesen. Tatsächlich handelt es sich ökologisch um ein völlig rückständiges Verfahren.
Kurz noch zu der Flüssigkeit, die diese Anlage verläßt. Sie ist möglicherweise optisch wieder klar, daher der Ausdruck 'geklärt', jedoch weit davon entfernt, Trinkwasserparametern zu entsprechen und deshalb auch dafür verantwortlich, dass der Fischreichtum von Flüssen der Legende angehört.
Ich betreibe nun schon seit Jahrzehnten die Trennung und getrennte Behandlung der besprochenen Substanzen und Flüssigkeiten und betrachte dieses Verfahren als innovativ und ökologisch. Du als Bgm und die Gemeindeverwaltung quälen mich nun schon lange mit dem Anschluß an eine rückständige Anlage. Ich sehe endlich ein, daß es zuviel verlangt ist, von einer Verwaltungsbehörde zu erwarten, daß sie etwas als ökologisch und innovativ erkennt.
Na, eigentlich sehe ich nicht ein, dass eine Behörde derart ignorant sein darf. Da es sich eindeutig und ausschliesslich um die Zahlung eines fetten Betrages, sogenannte Anschlussgebühr handelt, stelle ich den Antrag, dass die Gemeindeverwaltung die Zahlung dieser Gebühr übernimmt.


schöne Grüße
Karl

 

 

Karl Katzinger
Backwood Association Culturelle
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235
email: backwood@servus.at www.backwood.at


DI Franz Hölzl
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 17 August 2010


betrifft: Förderung des Kulturprogrammes 2010


Lieber Franz


Du hast in der jüngeren Vergangenheit wiederholt von "großer Wertschätzung meiner kulturellen Aktivitäten" geschrieben. Einmal war auch von "sogenannten Kulturveranstaltungen" die Rede. Das können wir aber gerne Deinem ghost writer zuschreiben.
In der Sitzung des GR im Vorjahr im Amtspalast, in der unser Antrag auf Subvention abgeschmettert wurde, hast Du, wenn ich mich recht erinnere, als Begründung eine fehlende Veranstaltungsstättenbewilligung der location Garage Drushba strapaziert. Mittlerweile aber dürfte es sich bis ins Amtsgebäude herumgesprochen haben, dass Veranstaltungen auch nach § 7 Veranstaltungssicherheitsgesetz durchgeführt werden können und die unter § 1 Abs 2 angeführten Veranstaltungen von diesem Gesetz überhaupt ausgenommen sind.
Es steht also juristisch der Förderung des Kulturvereins Backwood durch die Gemeinde Weitersfelden nichts im Wege. Genau genommen auch im vergangenen Jahr nicht. Ich ersuche Dich und die Damen und Herren im GR deshalb, den Antrag von Backwood Association in der nächsten GR Sitzung auf die Tagesordnung zu stellen und eine ernstzunehmende finanzielle Förderung zu bewilligen.
Es ist für mich und den weiteren Vorstand von Backwood Association nicht nachvollziehbar, dass eine Gemeinde, die sich den Bau eines Amtsgebäudes mit Rohbaukosten von publizierten 1,8 Mio Euro leisten kann, keine 10 Schilling für eine seit 17 Jahren in der Gemeinde tätige Kulturinitiative übrig hat.
Falls zu unserem Ansuchen noch Unterlagen erforderlich sind, kann ich diese gerne nachreichen. Prinzipiell ist der Antrag ident mit dem von 2009, bloss die Namen von Gruppen und Ensembles haben sich geändert.
Interessieren würde den Vorstand des Vereins noch, wie hoch die Kosten des Innenausbaus des Amtsgebäudes ausgefallen sind. Diese wurden meines Wissens ja nicht publiziert. Wo und wann kann in diese Details Einsicht genommem werden?. Dies im Sinne der wohl wünschenswerten Transparenz und Nachvollziehbarkeit von öffentlichen Ausgaben.


schöne Grüße
Karl


 

 

 

 

 

 

Re: Antwort Katzinger - Schreiben vom 16. Juli 2010
Dipl.-Ing. Franz Xaver Hölzl <Buergermeister@weitersfelden.ooe.gv.at>
Gemeinde Weitersfelden <gemeinde@weitersfelden.ooe.gv.at>
Maria Knapp <maria.knapp@bezirksrundschau.com>
29 07 2010
Lieber Franz
zu Punkt 1 Deines Schreibens.
Wie hinlänglich bekannt ist, sind Behörden ja nicht dazu da, eine ökologische Innovation zu erkennen sondern um irgendwelche Konzepte zu exekutieren, die einer bestimmten Lobby Gewinne in Euro bringen.
zu Punkt 2
Du warst nie als Privatmann bei einer unserer Veranstaltungen. Als Bgm auch nicht. Du hast versucht mehrere Veranstaltungen zu untersagen, darunter auch einen Vortrag, was schlicht und ergreifend gesetzwidrig war. Gleichzeitig empfiehlst Du mir bei jeder sich bietenden Gelegenheit, mich an die Gesetze zu halten. Als Bgm bist Du nun auch besonders eifrig, eine Förderung unseres Kulturprogrammes zu verhindern. Das alles verstehst Du unter "große Wertschätzung von kulturellen Aktivitäten". Du scheinst offenbar noch höhere Ämter anzustreben.
Dass Du auch noch ein Gelöbnis abgelegt hast, beeindruckt mich natürlich sehr.
Immer wieder erwähnst Du auch die "ordnungsgemäße Wasserver- und Abwasserentsorgung incl der begleitenden Hygienemaßnahmen". Dein Lieblingsgebiet als Saubermann.
Vielleicht kannst Du hier einmal Klartext schreiben, was Du damit meinst.
Zur Erinnerung: Ich habe eine Veranstaltung mit afrikanischen Musikern am 28 Mai 2010 durchgeführt. Diese Veranstaltung habe ich Dir bzw der Gemeinde vorschriftsgemäß 6 Wochen vorher gemäß § 7 Abs. 2 des OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetzes angezeigt. Es wurde Deinerseits bzw von Seiten der Gemeinde kein Einwand, keine Verbesserungsvorschläge oder Auflagen erteilt. Dies im Kontext meines Schreibens vom 30 März 2010 und Deiner emial vom 29 03 2010 10:20 Uhr.
Erneut greifst Du auch das Thema Veranstaltungsstättenbewilligung auf. Soweit aus dem Text des Regelwerkes "OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetz" hervorgeht, können Veranstaltungen nach § 7 Abs. 2 dieses Gesetzes durchgeführt werden. Oder nach § 9, falls die location über eine sogenannte Veranstaltungsstättenbewilligung verfügt. Vorträge und auch diverse andere Veranstaltungsformen fallen gar nicht in dieses Gesetz. Diese Auffassung teilt auch das Büro der Kulturplattform OÖ www.kupf.at, Dachverband der Kulturinitiativen. Ich wäre Dir verbunden, wenn Du mir erklären könntest, warum Du diese verschiedenen Formen immer wieder durcheinander bringst.
Wenn ich eine Veranstaltung nach § 7 Abs. 2 anzeige, ist für die location keine Veranstaltungsstättenbewilligung erforderlich. Was die Variante der Veranstaltungsstättenbewilligung betrifft, bin ich übrigens nicht wie Du anführst, "nicht bereit" sondern nicht in der Lage "notwendige Investitionen in Angriff zu nehmen".
Was die Reduktion der Frist für die Anzeige einer Veranstaltung nach § 7 Abs. 2 betrifft, erwähnst Du, dass wir das diskutiert haben. Soweit ich mich erinnere, hast Du in dem damaligen Telefonat eine dreiwöchige Frist akzeptiert. In meiner Nachricht vom 10 06 2010 12:46 informiere ich Dich davon, dass die TerminFixierung mit der Gruppe Dakha Brakha aus Kiew auf Grund der restriktiven Visa Bestimmungen kurzfristig zustande kommt. Ich hätte die Veranstaltung nicht früher anzeigen können. Anstatt Dir diese seltene Gelegenheit nicht entgehen zu lassen, eine Gruppe aus der Ukraine hier im Wald erleben zu können, hast Du nichts besseres im Sinn, als die Veranstaltung zu untersagen. Sehr seltsames Kulturverständnis.
zu Punkt 3
Sodann informierst Du auch noch eine Redakteurin einer Gratiszeitung FALSCH über die Gründe der versuchten Untersagung. Ich kann schwerlich annehmen, dass sie sich die FalschInfo selbst aus den Fingern gesogen hat.
zu Punkt 4
Ich bin bis jetzt mit den mir aus meiner freiberuflichen Tätigkeit im Kultur- und Ökobereich zur Verfügung stehenden Mitteln ausgekommen. Ersparen konnte ich dabei nichts. Seit Du in dem neuen Amtspalast residierst, Rohbaukosten 1,8 Mio Euro für eine 1000 Seelen Gemeinde, hast Du alle meine Projekte torpediert. Du verhinderst nicht nur die Förderung des Kulturprogrammes durch die Gemeinde, Du versuchst gleich die Initiative gänzlich abzudrehen/auszuschalten und mein innovatives Engagement im Ökobereich zu kanalisieren. Mit anderen Worten, Du versuchst an allen Ecken und Enden, mir das Wasser abzugraben /abzudrehen und gleichzeitig aber willst Du Geld aus mir herauspressen.
Ich frage mich, warum ich bloss so wichtig bin für Dich.
Schön übrigens für Dich, dass Du mit Deinen Tätigkeiten genug Geld verdienst.
schöne Grüße
Karl

 

 

Antwort Katzinger - Schreiben vom 16. Juli 2010
Buergermeister@weitersfelden.ooe.gv.at
26.07.2010 10:16 Uhr
Lieber Karl!
Ich übermittle dir den einstimmigen Beschluss der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Weitersfelden TOP 6 zu deiner allfälligen weiteren Verwendung.

Zu deiner unten stehenden mail möchte ich Folgendes klarstellen:

1. Bevor die Marktgemeinde Weitersfelden die BH Freistadt ersuchen wird, die noch ausständigen Anschlussverpflichtungen an den Kanal der WG Harrachstal umzusetzen, habe ich alle Betroffenen (schriftlich, Rsb)noch einmal zu einer Besprechung und Vor-Ab-Info eingeladen. Du hast diesen Termin leider nicht wahrgenommen. Somit teile ich dir mit, dass die Umsetzung des verpflichtenden Kanalanschlusses in nächster Zeit von der BH Freistadt stattfinden wird. Bezüglich der Anschlusskosten ersuche ich dich, mit der WG Harrachstal Kontakt aufzunehmen.
Das Ausmaß des Innovationscharakters deiner privaten Abwasserentsorgungsinitiativen obliegt in keiner Weise meiner Beurteilung, da die Behörde (BH und Land OÖ) die Illegalität derartiger Lösungen innerhalb der gelben Linie festgestellt hat.

2. In großer Wertschätzung deiner kulturellen Aktivitäten muss ich ganz klar sagen, dass ich keinerlei feindselige Aktionen dir gegenüber unternommen habe. Ich als Bürgermeister, wie auch der Gemeinderat und die Gemeindemitarbeiter, haben ein Gelöbnis auf Einhaltung der Gesetze abgelegt und die Einhaltung dieser auch umzusetzen.
So leid es mir tut, muss ich darauf hinweisen, dass auch für einen Kulturschaffenden die Gesetze einzuhalten sind. Nachdem laut Veranstaltungs-Sicherheits-Gesetz Veranstaltungen bis 2.000 Personen in den Kompetenzbereich der Gemeinden fallen, ist dies auch von der Gemeinde wahrzunehmen.
Wenn du eine Veranstaltung bei der Gemeinde (Konzert)anzeigst, so ist neben anderen Vorgaben auch auf eine ordnungsgemäße Wasserver- und Abwasserentsorgung incl. der begleitenden Hygienemaßnahmen zu achten. Alle Vereine (Feuerwehren, Union, Musik, Pfarre) haben dies auch umzusetzen.
Ich habe dir auch tel. Unterstützung bezüglich flächenwidmungsplankonformer Erreichung einer Veranstaltungsstättenbewilligung für die Garage Druschba angeboten. Dies wurde von dir aber mit der Begründung abgelehnt, dass du nicht bereits bist, dafür notwendige Investitionen in Angriff zu nehmen.
Die Reduktion der Meldefrist von 6 auf 3 Wochen haben wir diskutiert. Du hast aber nicht einmal die Meldefrist von 3 Wochen eingehalten.

3. Unter diesen Aspekten möchte ich mit allem Nachdruck auch darauf hinweisen, dass von der Redakteurin einer bezirksweiten Gratiszeitung auf Grund eines Telefonates mit mir keine Falschmeldung publiziert worden ist.

4. Meines Rechtsverständnisses nach ist die Einhaltung von Gesetzen - wie zB im Berich der Abwasserentsorgung - häufig mit Kosten verbunden. Der Hinweis aufgrund persönlicher Umstände, kein Geld für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu haben, ist aus meiner Sicht keine ausreichende Begründung.


Freundliche Grüße
Bgm. DI Franz Xaver Hölzl
Marktgemeinde Weitersfelden
4272 Weitersfelden 11
Tel: 07952/6255
M: 0664/8403094
e-mail: gemeinde@weitersfelden.ooe.gv.at

 

 

VERANSTALTUNG HEUTE ABEND BEI DIR
16 07 2010 13:23
Lieber Franz
Auf Grund einer Terminkollision kann ich leider heute Abend nicht zu Deiner Veranstaltung kommen. Das Erkennen des Innovationscharakters des von mir entwickelten Projekts aus Deiner Position als Bgm ist ja wohl auch auszuschliessen. Ich erinnere an diverse feindseligen Aktionen Deinerseits, was meine Tätigkeit im Kultur- und ÖkoBereich betrifft. Insbesondere an die Falschmeldung, die eine Redakteurin einer bezirksweiten Gratiszeitung auf Grund eines Telefonats mit Dir publiziert hat.
Apropos kulturelle Tätigkeit.
In meiner electronischen Nachricht vom 22 03 2010 14:13 ersuche ich um finanzielle Unterstützung des Kulturprogramms 2010 von Backwood Association. In Deiner electronischen Nachricht vom 29 03 2010 10:20 Uhr beziehst Du Dich auf den Gemeinderatsbeschluss vom 17 Dez 2009 und lässt mich wissen, dass "von einer abermaligen Behandlung in einer der nächsten GR Sitzungen bis auf weiteres Abstand genommen wird."
Diese Vorgehensweise stößt auch im Büro der Kulturplattform OÖ, dem Dachverband der Kulturinitiativen, auf Unverständnis.
Ich ersuche nun erneut, wie erstmals im Schreiben vom 30 März 2010, um Zusendung dieses Beschlusses vom 17 Dez 2009, da ich das Büro des LH davon informieren möchte.
schöne Grüße
Karl

 

 

KANAL STATT KULTUR
05 07 2010 15:28
maria.knapp@bezirksrundschau.com
Liebe Maria
Gratulation zu dem couragierten Artikel Kanal statt Kultur von unlängst. Toll recherchiert auch. Die eine oder andere Ungenauigkeit ist halt passiert. Wahrscheinlich hast Du den lieben Brief vom Bgm Franz an mich nicht mehr rechtzeitig anschauen können. Ich hätte ihn Dir ja am Telefon vorgelesen und habe Dir noch geschrieben, dass ich den Brief ins Internetz geschickt habe. Das ist praktisch und Du kannst ganz einfach am Computer auch ins Internetz gehen und Dir den Brief jetzt noch einmal in Ruhe anschauen.
Ich darf Dich ansonsten noch ganz herzlich zu unserer nächsten Veranstaltung in der Garage Drushba in Harrachsthal einladen. Es handelt sich um einen wissenschaftlichen Vortrag mit dem Titel EMISSIONSBILANZ DER TROCKENTOILETTE und anschliessende Diskussion zu dem Thema SCHEISSE VERGOLDEN ODER KULTUR FÖRDERN? Auch Bgm Franz werde ich dazu ganz herzlich einladen. Datum: FR 09 Juli 2010 20:00Uhr
Wenn Du so lieb sein magst und den Text als Leserbrief abdruckst. Da sparst Du dann gleich eine extra Ankündigung.
schöne Grüße
Karl Katzinger
Präsident Backwood Association

 

 

 

Betreff: UNTERSAGUNG DER VERANSTALTUNG 22 JUNI 2010
Von: INSTITUTE OF POSTVIRTUAL REALITY backwood@servus.at
Datum: 21 06 2010 09:17
An: Franz Xaver Hölzl hoelzl@weitersfelden.ooe.gv.at
Josef Mühlbachler muehlbachler@weitersfelden.ooe.gv.at
BH Freistadt bh-fr.post@ooe.gv.at
Stefan Ellmer stefan.ellmer@polizei.gv.at


Sehr geehrter Bürgermeister Hölzl
Sehr geehrter Amtsleiter Mühlbachler
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 16 Juni 2010, in dem Sie das Konzert des Ensembles DAKHA BRAKHA aus Kiew untersagen, können wir Ihnen zur Beruhigung folgende Info anbieten. Auch wir sind mittlerweile davon überzeugt, dass der Rechtssstaat in seinen Grundfesten erschüttert wird, wenn die Veranstaltung einer seit 17 Jahren in der Gemeinde tätigen Kulturinitiative nicht bereits sechs Wochen vorher, sondern erst knapp zwei Wochen vorher angezeigt wird. Etwas enttäuscht sind wir aber von Ihren Maßnahmen, bloß die örtliche Polizeiinspektion um Mitwirkung an einer möglichen Schliessung und Räumung der Veranstaltung zu bitten. Ich persönlich hätte mir auf Grund der Schwere des Vergehens zumindest den Einsatz einer Einheit des Bundesheeres und eine lückenlose Sicherung des Luftraumes über Harrachstal durch eine EuroFighter Staffel erwartet.
In einer Telefonkonferenz des Vorstandes von Backwood Association Culturelle ist dieses Gremium zwischenzeitlich zu dem Ergebnis gekommen, von der beabsichtigten Durchführung der Veranstaltung nach §1 Abs 1 des OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetzes Abstand zu nehmen.
Es wurde in dieser Konferenzschaltung einhellig für sinnvoll erachtet, die Veranstaltung nach § 1, Abs 2, Zahl 4 OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetz abzuhalten. Diese Ausnahmebestimmung bezieht sich auf "Veranstaltungen, die historisch gesehen im Brauchtum begründet sind". Die gegenständliche Veranstaltung firmiert jetzt als Sonnwendfeier und wird von uns als solche betitelt.
Falls die Abhaltung der Veranstaltung in diesem Kontext, also als Sonnwendfeier, das rechtssstaatliche Gefüge der Republik noch immer in Gefahr bringen sollte, dann erlaube ich mir noch die Variante anzubieten, diese Veranstaltung als reine Privatangelegenheit meinerseits anzusehen. Die zu erwartenden Gäste wurden von mir persönlich eingeladen. Die Veranstaltung wurde auf Grund von Zeit-, Geld- und Personalmangel auch nicht öffentlich beworben.
mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger
Vorsitz Backwood Association Culturelle und
privat

 

 

 

 

 

 

Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235
email: backwood@servus.at www.backwood.at

DI Franz Hölzl
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 30 März 2010


betrifft: emial vom 29 März 2010 10:20 Uhr


Sehr geehrter Herr Hölzl


Ad MELDEFRISTEN VON VERANSTALTUNGEN
Ich beziehe mich auf Ihr emial vom Thu, 11 Mar 2010 09:01:29 +0100 in der Sie die Drohung aussprechen, dass ich 'bei Abhaltung der angekündigten Veranstaltung mit den entsprechend rechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben werde.'
Mein Ersuchen, emial vom Thu, 11 Mar 2010 11:09:11 +0100 um Aufklärung, 'auf welcher Rechtsgrundlage Sie mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen drohen' ist bis dato unbeantwortet geblieben.
In Ihrem gegenständlichen emial schlagen Sie zwar moderatere Töne an, raten aber von der Abhaltung von öffentlichen Veranstaltungen dringend ab und sprechen von Schritten, die der Gemeinde vorbehalten bleiben.
Ich ersuche auch zu dieser Mitteilung um Bekanntgabe, auf welcher Rechtsgrundlage sie beruht.

Ad VERANSTALTUNGSSTÄTTENBEWILLIGUNG
Wie in meinem Schreiben vom 23 Feb 2010 ausgeführt, kann ich das Prozedere der Umwidmung nur bei einer verbindlichen Zusage des Gemeindevorstandes hinsichtlich Erlass der Umwidmungskosten beginnen.
Ich ersuche, die Stellungnahme des Gemeindevorstandes zu übermitteln.

Ad MÄNGELBEHEBUNG
Zu den aufgelisteten Mängeln auf Seite 2, Schreiben vom 02 Februar 2010, die durch den Bausachverständigen bei der Besichtigung des Gebäudes am 5 Mai 2009 festgestellt wurden.

Fluchtwegorientierungsbeleuchtung: ist funktionsfähig. Beim Test waren möglicherweise nicht alle Sicherungen herausgedreht. Jedenfalls funktioniert die Leuchte bei Betätigung des Trennschutzschalters.
Ortsveränderliche Leitungen: die Kabel wurden wieder auf die Kabelrollen aufgerollt
Stromleitungen: werden in Schutzrohren geführt. Lediglich Datenleitungen und 12 Volt Leitungen nicht.
Ortsveränderliche Scheinwerfer: wurden abgebaut.
Feuerlöscher: Schon seit Beginn der Veranstaltungstätigkeit befinden sich zwei Feuerlöscher, periodisch überprüft, in dem Gebäude.
Heizöffnung Kachelofen: Blech wurde befestigt.
Trinkwasserversorgung: Das Trinkwasser wird im Supermarkt gekauft oder von der Quelle Maria Bründl, St. Oswald, geholt. Dies schon seit Jahren.
Abwasserentsorgung: im Gebäude gibt es keine Rohrleitungen.
WC: Da es kein WC (engl. water closet) gibt, kann es auch keine dem RückStand der Technik entsprechende WC Anlage geben. Wir verwenden eine Toilette des Typs: trocken. Dies entspricht den Grundsätzen der Ökologie und den Kriterien von Nachhaltigkeit. Wenn Sie die Emissionsbilanz einer Kunststofftoilette, wie sie auf Zeltfesten und ähnlichen Veranstaltungen legal verwendet werden ausrechnen können, bin ich gerne bereit die Emissionsbilanz der von mir entwickelten Trockentoilette dem gegenüberzustellen.
Rauchverbot: In dem Gebäude wurde schon Jahre bevor darüber offiziell diskutiert wurde, nicht mehr geraucht. Rauchfreier Veranstaltungsraum stand erstmals 2006 auf unseren Einladungskarten.
Dachbodenöffnung: wurde versperrt

Allgemein darf ich noch darauf hinweisen, dass in dem Gebäude Garage Drushba Veranstaltungen des
Kulturvereins Backwood durchgeführt werden. Von Ihnen werden diese Veranstaltungen auch als 'sogenannte Kulturveranstaltungen' bezeichnet. Dies erklärt wohl auch das lebhafte Interesse Ihrerseits an den Aktivitäten des Vereins.
Die Garage Drushba ist weder eine Disco noch ein Feuerwehr- oder sonstiges Zeltfest. Unser Programm verfolgt Ziele, die im Kontext von Bildung, Kommunikation und Ökologie stehen. Naturgemäss ziehen diese Themen kein Massenpublikum an.
Anders gesagt: die Intention des Vereins ist nicht das Erzielen von Profiten durch den Verkauf von alkoholischen Getränken, wie dies bei den oben erwähnten Veranstaltungsorten der Fall ist. Die von Ihnen bzw dem Sachverständigen bemühten Verordnungen sind ursächlich auf die erwähnten Veranstaltungsorte zugeschnitten. Ist ihre restriktive Anwendung auf eine bescheidene Kulturinitiative tatsächlich geeignet, ein befriedigendes Gefühl zu erzeugen? Warum versuchen Sie es nicht einmal mit dem umgekehrten Weg? Unterstützen Sie doch lieber unsere Arbeit.

Ad KULTURFÖRDERUNG
Sie verweisen in Ihrer Ablehnung der Behandlung unseres Antrages um Förderung des Kulturprogrammes 2010 auf den Gemeinderatsbeschluss vom 17 Dez 2009. Ich ersuche um Zusendung dieses Beschlusses.

mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger


 

WG: REDAKTIONSSCHLUSS UND KULTURPROGRAMM
Buergermeister@weitersfelden.ooe.gv.at
29.03.2010 10:20 Uhr
gemeinde@weitersfelden.ooe.gv.at
franz.xaver.hoelzl@aon.at
Sehr geehrter Herr Katzinger! Lieber Karl!
Anbei beantworte ich unten stehende mails bzw. das Schreiben vom 23. Februar 2010:
Ankündigungen im Nachrichtenblatt der Gemeinde
Du kannst natürlich Veranstaltungen beim Gemeindeamt mit dem Ersuchen um Publikation im Nachrichtenblatt melden. Ich weise jedoch darauf hin, dass die tatsächliche Publikation im Ermessen des Bürgermeisters bzw. der Redaktionsverantwortlichen liegt.
Das nächste Nachrichtenblatt wird nächste Woche an die Haushalte gehen. Redaktionsschluss ist morgen Di., 30. März 2010. Der Termin der übernächsten Ausgabe ist noch nicht fixiert.
Meldefristen von Veranstaltungen
Grundsätzlich sind die Meldefristen gemäß Veranstaltungssicherheitsgesetz einzuhalten.
Falls es sich um öffentliche Veranstaltungen in der Garage Drushba handelt, ist jegliche Mitteilung irrelevant, gleichgültig innerhalb welcher Frist diese gemeldet wird, da für die Garage Drushba keine Veranstaltungsstättenbewilligung vorliegt. Aus diesem Grund wird von der Abhaltung von öffentlichen Veranstaltungen in der Garage Drushba aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen dringend abgeraten.
Falls dies nicht berücksichtigt wird, bleiben der Gemeinde weitere Schritte vorbehalten.
Veranstaltungsstättenbewilligung - weitere Vorgehensweise
Wie im Schreiben vom 4. Februar 2010 mitgeteilt, kann die Gemeinde die Änderung in der Flächenwidmung einleiten und auch die Verfahrenskosten - vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeindevorstandes - übernehmen. Dies wird aber nur dann erfolgen, wenn von dir
1. der ausdrückliche Wunsch auf Änderung des Flächenwidmungsplanes schriftlich erfolgt,
2. alle vom Bausachverständigen am 5. Mai 2009 festgestellten Mängel unverzüglich behoben werden; der geplante Zeitrahmen der Mängelbehebung incl. Fertigstellungstermin schriftlich der Gemeinde mitgeteilt wird. Dann erfolgt eine abermalige Begutachtung durch den Bausachverständigen.
Die unverzügliche Mängelbehebung ist - meiner Meinung nach - eine wesentliche Voraussetzung für den Gebührenerlass für die Umwidmung.
Es liegt in deinem Ermessen, ob du - wie im Schreiben vom 23. Februar angekündigt - einen Kommentar zu den aufgelisteten Mängeln übermittelst. Für die Ausstellung einer Veranstaltungsstättenbewilligung ist die Mängelbehebung und der Widmungskonsens ausschlaggebend.
Wenn diese schriftlich verbindlichen Mitteilungen (siehe Punkt 1. und 2.) bei der Gemeinde nicht einlagt, werden bis auf Weiteres keine weiteren Schritte durchgeführt.
Kulturförderung
Bezüglich Kulturförderung ist aufgrund der unveränderten Sachlage der Gemeinderatsbeschluss vom 17. Dezember 2009 vollinhaltlich aufrecht. Von einer abermaligen Behandlung in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen wird bis auf Weiteres Abstand genommen.
Freundliche Grüße
Bgm. DI Franz Xaver Hölzl
Marktgemeinde Weitersfelden
4272 Weitersfelden 11
Tel: 07952/6255
M: 0664/8403094
e-mail: gemeind

 

REDAKTIONSSCHLUSS UND KULTURPROGRAMM
25.03.2010 10:57 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich möchte in der Gemeindezeitung einen Vortrag ankündigen, und ersuche um Bekanntgabe des Zeitpunkts des Erscheinens der nächsten Ausgaben bzw bis wann ich das Info Material jeweils spätestens übermitteln müsste.
Weiters ersuche ich um eine Reaktion auf meine Nachricht vom 22.03.2010 14:13 Uhr mit dem Betreff: Kulturprogramm 2010 Verein Backwood
mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger
Kulturverein Backwood

 

KULTURPROGRAMM 2010 VEREIN BACKWOOD
22.03.2010 14:13 Uhr
Sehr geehrter Herr Mühlbachler
Der Kulturverein backwood beabsichtigt eine Veranstaltung anzukündigen. Soweit ich informiert bin, gibt es dafür eine Frist von 6 Wochen. Da Veranstaltungen oft auch spontan realisiert werden oder überraschend zustande kommen, ersuche ich um Mitteilung, ob es ausreicht, eine Veranstaltung drei bis vier Wochen vorher anzukündigen.
Weiters ersuche ich die Gemeindeverwaltung, das Kulturprogramm 2010 des Vereins finanziell zu unterstützen. Sinngemäß darf ich unseren Antrag vom Vorjahr bemühen. Prinzipiell bleibt der Antrag gleich. Sollte es für die Entscheidung des Gemeinderates notwendig sein, das Programm 2010 im Detail vorzulegen, ersuche ich um Mitteilung.
Informieren Sie mich bitte auch vom Zeitpunkt der GR Sitzung, da ich diese mitverfolgen möchte.
Meine letzte Nachricht an Sie ist bis dato unbeantwortet. Ich hoffe, dass Sie eventuell in einer Arbeitspause Zeit finden können, auf diese Nachricht zu antworten.
mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger

 

 

 

 

 

 

Betreff: Re: WG: Veranstaltung am 13. 03. 2010 in der Garage Drushba
Datum: Thu, 11 Mar 2010 11:09:11 +0100
Von: INSTITUTE OF POSTVIRTUAL REALITY <backwood@servus.at>
Firma: BACKWOOD ASSOCIATION
An: Josef Mühlbachler <muehlbachler@weitersfelden.ooe.gv.at>
CC: Bezirksverwaltungsbehörde Freistadt <bh-fr.post@ooe.gv.at>, Stefan Ellmer <stefan.ellmer@polizei.gv.at>, Franz Xaver Hölzl <franz.xaver.hoelzl@aon.at>
Referenzen: 1
Sehr geehrter Herr Mühlbachler
Sehr geehrter Herr Hölzl
Ich habe in der Zeitung TIPS FREISTADT keine Veranstaltung beworben, sondern einer Redakteurin eine persönliche Einladungskarte zu einem Vortrag übermittelt. Ohne irgendeinen Kommentar. Alle übrigen versendeten Karten sind ebenfalls persönlich adressiert.
In dem von Ihnen erwähnten Veranstaltungssicherheitsgesetz steht unter 1. ABSCHNITT
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN § 1 Geltungsbereich
(2) Dieses Landesgesetz gilt nicht für:
3. Veranstaltungen, die überwiegend Zwecken der Wissenschaft, des Studiums, des Unterrichts sowie der Volks-, Jugend- oder Erwachsenenbildung dienen, insbesondere Vorträge, Kurse und Vorlesungen sowie Ausstellungen in und Museen;
Ich ersuche um Aufklärung, auf welcher Rechtsgrundlage Sie mit 'entsprechenden rechtlichen Konsequenzen' drohen.
mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger

 

Betreff: WG: Veranstaltung am 13. 03. 2010 in der Garage Drushba
Datum: Thu, 11 Mar 2010 09:01:29 +0100
Von: Josef Mühlbachler<muehlbachler@weitersfelden.ooe.gv.at>
An: "'backwood@servus.at'" <backwood@servus.at>
CC: "'bh-fr.post@ooe.gv.at'" <bh-fr.post@ooe.gv.at>, "'stefan.ellmer@polizei.gv.at'" <stefan.ellmer@polizei.gv.at>, "'franz.xaver.hoelzl@aon.at'" <franz.xaver.hoelzl@aon.at>
Sehr geehrter Herr Katzinger!
Sie haben in der Zeitung "Tips Freistadt" vom 10. März 2010 einen Vortrag für Samstag, 13. März 2010, 20:00 Uhr in der Garage Drushba beworben.
Außerdem wurde dem Gemeindeamt mitgeteilt, dass Sie zusätzlich Einladungen zu dieser Veranstaltung versendet haben.
Wir weisen Sie darauf hin, dass für die "Garage Drushba" derzeit keine rechtsgültige Veranstaltungsstättenbewilligung besteht und Sie bei Abhaltung der angekündigten Veranstaltung mit den entsprechend rechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben werden.
Hinweis: Im Veranstaltungssicherheitsgesetz sind keine Ausnahmen für Kultur- oder Bildungsveranstaltungen enthalten.
Der Bürgermeister:
DI Franz Xaver Hölzl
Marktgemeindeamt
4272 Weitersfelden 11

 

Karl Katzinger4
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235
email: backwood@servus.at www.backwood.at


DI Franz Hölzl
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 23 Feb 2010


betrifft: Umwidmung. Schreiben vom 04 Feb 2010


Sehr geehrter Herr Hölzl


Das Umwidmungsverfahren übersteigt meine Kräfte. Sowohl finanziell als auch vom bürokratischen Aufwand her. Ich denke, dass das Regelwerk Veranstaltungsstätten-bewilligung auch nicht für so unbedeutende Orte wie die Garage konzipiert worden ist, sondern für kommerzielle Einrichtungen.
Im Durchschnitt fanden in den letzten Jahren 6 Veranstaltungen statt. Davon ein Vortrag, zwei DokuFilm Vorführungen, 2 Veranstaltungen mit traditioneller, unverstärkter Musik in Verbindung mit einer Einführung in Tanzschritte. Veranstaltungen, die nach §1 Abs 2 Zahl 3 und 4 Veranstaltungssicherheitsgesetz ohnehin nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen.
Falls Sie es trotzdem sinnvoll finden, das Prozedere der Umwidmung durchzuführen, könnte ich dies nur mit Ihrer Unterstützung im bürokratischen Verfahren und nur mit einer verbindlichen Zusage hinsichtlich Erlass der Umwidmungskosten.
Was die Durchführung weiterer ähnlicher Veranstaltungen betrifft, ersuche ich um Mitteilung, wie diese bürokratisch zu handhaben ist.
Kommentar zu den aufgelisteten Mängeln, die der Bausachverständige anläßlich der Besichtigung des Gebäudes festgestellt hat, und Bericht zu den durchgeführten Maßnahmen, kann ich umgehend übermitteln.


mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger

 

 

 

 

Backwood Association Culturelle
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235
backwood@servus.at www.backwood.at

Verwaltung
Gemeindeamt
4272 Weitersfelden 02 November 2009

betrifft: Antrag um Veranstaltungsstättenbewilligung von Mitte September 2009

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich ersuche um Bekanntgabe der Hindernisse, die der Übermittlung der gegenständlichen Bewilligung entgegenstehen. Schliesslich habe ich den Antrag schon vor eineinhalb Monaten gestellt.

mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger
Backwood Association Culturelle
Vorsitz


PS Ersuche weiters um Bekanntgabe des Termins der GR Sitzung, an der unser Antrag um Förderung des kulturellen Programmes 2009 auf der Tagesordnung steht.

 

Backwood Association Culturelle
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235
backwood@servus.at www.backwood.at


Gemeinderat und Verwaltung
Gemeindeamt
4272 Weitersfelden 02 November 2009


betrifft: Förderung kultureller Veranstaltungen


Sehr geehrte Damen und Herren in der GemeindeVerwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren im Gemeinderat


In einem mit 28 Juni 2009 datierten Schreiben des Bürgermeisters fordert jener, bzw stellt er sie fest, nämlich eine Anschlusspflicht an ein Kanalnetz und zwar die des Gebäudes, in dem der Verein BACKWOOD ASSOCIATION kulturelle Veranstaltungen realisiert. Dieses Gebäude aber hat keinen Wasseranschluss, es gibt dort keine Rohrleitungen.
In zitiertem Schreiben werden übrigens die kulturellen Aktivitäten des Vereins BACKWOOD ASSOCIATION CULTURELLE als sogenannte Kulturveranstaltungen mit Musik-, Theater- und Filmvorführungen bezeichnet.
Dazu darf ich feststellen, dass es sich um Kulturveranstaltungen handelt und nicht um sogenannte Kulturveranstaltungen. Es werden von mir als Einzelperson und später im Rahmen einer Vereinsstruktur bereits seit 1993 in kleinem Rahmen Kulturveranstaltungen realisiert. Diese werden, wenn auch nur marginal, sowohl von der Landeskulturdirektion als auch vom Bundesministerium Unterricht, Kunst und Kultur gefördert. Beim BMUKK ist für eine Förderung die Empfehlung eines Beirats notwendig. Die personelle Zusammensetzung dieses Beirats wechselt in zeitlichen Abständen. Es darf auch etwas abgelegen hier im Wald angenommen werden, dass diesem Gremium Fachleute aus dem Kulturbereich angehören.
Die Feststellung einer Anschlusspflicht eines Gebäudes, das über keinen Wasseranschluss verfügt und die offensichtliche Geringschätzung der kulturellen Aktivitäten des Vereins BACKWOOD ASSOCIATION CULTURELLE geben Grund zur Vermutung, dass hier eine persönliche, grundlegend ablehnende Haltung des Bürgermeisters vorliegt. Worauf diese Meinung gründet, bleibt schleierhaft, weil der Herr Bgm noch keine einzige unserer Veranstaltungen besucht hat.
Wie bereits erwähnt, führen wir seit 1993 in Harrachsthal kulturelle Veranstaltungen durch. Das Spektrum des MusikAngebots umfasst unverstärkte Volksmusik, klassisches Streichquartett, Jazz, Rock, Rap und HipHop, Ethno, electronische und experimentelle Musik. Es wurden Ausstellungen von künstlerischer Fotografie und bildender Kunst realisiert. Weiters wurden experimentelle TheaterGruppen präsentiert und Dokumentarfilme gezeigt. Die Initiative selbst wurde mehrmals zum Festival der Regionen eingeladen, einem landesweiten Kulturprojekt, wo eine Jury die Projekte auswählt.
In dem erwähnten, wasserleitungslosen Veranstaltungsgebäude waren seit 1993 KünstlerInnen und KulturaktivistInnen aus Frankreich, Holland, Dänemark, Italien, Schweiz, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Polen, Serbien, Bosnien, Ukraine, Russland, Nepal und Zimbabwe zu Gast.
Dies alles wurde unter folgenden Bedingungen realisiert: geringfügige finanziellle Unterstützung seitens der KulturAdministration, aufwendiger persönlicher Einsatz und permanente Improvisation. Nicht verwunderlich ist, dass die GemeindeVerwaltung nie einen lausigen Cent dazugezahlt hat. Auf der website der Gemeinde ist die Kulturinitiative nicht einmal aufgelistet, sie existiert gar nicht. Andererseits aber stellt der Bürgermeister für die location, das Veranstaltungsgebäude, eine Anschlusspflicht fest und versucht so für seine Freunde, die Kanalnetzbetreiber, fette Anschlussgebühren zu akquirieren.

Abgesehen davon entnehmen wir jedoch freudig der periodischen Publikation der GemeindeVerwaltung in diesem Jahr, dass es hin und wieder einen Beschluss gibt, kulturelle Aktivitäten zu unterstützen, wie etwa den eines Projekts von jungen AktivistInnen im Umfeld der JUGENDTANKSTELLE, die ja offenbar eine Herzensangelegenheit des Bürgermeisters ist. Wir finden diesen Entschluss des Gemeinderats auch gut.

Nicht zuletzt deshalb und in Hinblick auf das OÖ KULTURFÖRDERUNGSGESETZ (LGBl. Nr 77/1987), welches das Recht jeder LandesbürgerIn auf Teilnahme am kulturellen Leben der Gemeinschaft sichert und die Intention verfolgt, der Entstehung eines regionalen Kulturgefälles innerhalb des Landes entgegenzuwirken, beantragen wir eine Förderung unseres kulturellen Programmes 2009 mit einem Betrag von € 2000,00.
Diesem Schreiben ist unser ProjektAntrag, der auch die Grundlage der Förderungen durch Land OÖ und BMUKK bildet, angeschlossen. Sie können daraus die Details entnehmen. Die bereits realisierten Projekte sind auf unsere website www.backwood.at dokumentiert.

Abschliessend ersuche ich noch darauf zu verzichten, uns mit dem unter Beamten so beliebten NullsatzTextBaustein EINE FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG IST AUS BUDGETÄREN GRÜNDEN LEIDER NICHT MÖGLICH zu verarschen.


mit freundliche Grüssen
Karl Katzinger
Backwood Association Culturelle, Vorsitz